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            <title>Die Linke Kreisverband Duisburg: RSS-Feed</title>
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            <copyright>Die Linke Kreisverband Duisburg</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 07 Nov 2026 06:49:35 +0100</pubDate>
            <lastBuildDate>Sat, 07 Nov 2026 06:49:35 +0100</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-379107</guid>
                <pubDate>Sun, 30 Dec 2040 13:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Bürgerinfoportal</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/antraege-und-anfragen-im-buergerinfoportal-1-1/</link>
                
                <description>Alle Anträge und Anfragen der Linken finden sich hier:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Link zum <a href="https://sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/vo0040.asp" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Bürgerinfoportal </a>("Die Linke" als Suchbegriff eingeben).</p>]]></content:encoded>
                
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379050</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Nov 2026 12:36:00 +0100</pubDate>
                <title>Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nur für tatsächlich geleitete Sitzungen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/aufwandsentschaedigung-fuer-ausschussvorsitzende-nur-fuer-tatsaechlich-geleitete-sitzungen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2027/2028 (DS 26-1053): Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nur für tatsächlich geleitete Sitzungen. Änderung der Hauptsatzung nach § 46 Abs. 2 GO NRW</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e4f9900d8cf7c6cd53477bb6e9275a357">Die Hauptsatzung der Stadt Duisburg wird zum 01.01.2027 wie folgt ergänzt: „Gemäß § 46 Abs. 2 GO NRW erhalten die Vorsitzenden aller Ausschüsse des Rates die zusätzliche Aufwandsentschädigung nicht als monatliche Pauschale, sondern als Sitzungsgeld für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung in der nach der Entschädigungsverordnung NRW festgesetzten Höhe.“</li><li data-list-item-id="e9ff965bf1789c12fae270e783ffe9f6a">Das Sitzungsgeld erhält, wer die jeweilige Sitzung tatsächlich leitet. Bei Verhinderung der oder des Vorsitzenden steht es der Stellvertretung zu, die die Sitzung leitet.</li><li data-list-item-id="e4cb5449d9805560c31df314ac0434e8d">Die Verwaltung legt die Änderung der Hauptsatzung dem Rat zur Beschlussfassung vor. Die eingesparten Mittel dienen ab 2029 vorrangig dem Ausgleich der Zuwendungskürzung an Frauenwürde Duisburg e.V. (Maßnahme 3-530018; Antrag der Fraktion im Gleichstellungsausschuss, 09.11.2026), im Übrigen der Haushaltskonsolidierung.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Ausschussvorsitzende erhalten derzeit zusätzlich zu ihrer Entschädigung als Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 709,50 €, also 8.514 € im Jahr, unabhängig davon, wie oft ihr Ausschuss tagt. Laut Sitzungsplan 2027 (DS 26-1080) kommen die 16 Ausschüsse des Rates im Durchschnitt aber nur fünfmal im Jahr zusammen. Die meisten tagen genau fünfmal, einzig der Vergabeausschuss fast monatlich. Rechnerisch erhält eine Ausschussvorsitzende damit rund 1.700 € je geleiteter Sitzung. Die Pauschale wird auch für die sieben Monate gezahlt, in denen der Ausschuss gar nicht tagt.</p>
<p>§ 46 Abs. 2 GO NRW erlaubt es dem Rat, in der Hauptsatzung zu bestimmen, dass statt der Monatspauschale ein Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt wird. Damit wird die Entschädigung an die tatsächliche Arbeit geknüpft: Wer eine Sitzung vorbereitet und leitet, wird dafür entschädigt. Statt 192 Monatspauschalen würden nach dem Sitzungsplan 2027 nur noch 82 Sitzungsgelder gezahlt. Die Stadt spart so rund 78.000 € im Jahr. Ab 2029 sichert ein Teil davon die Beratungsstelle „Haus im Hof“ von Frauenwürde Duisburg e.V., deren Zuwendung nach dem Vorschlag der Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept schrittweise gekürzt werden soll.</p>
<p>In einer Haushaltslage, in der Familien höhere Beiträge zahlen und Bibliotheken schließen sollen, muss die Politik bei sich selbst anfangen. Die Regelung ist gerecht, transparent und entschädigt die tatsächliche Leitung von Sitzungen statt eines bloßen Amtes.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379048</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Nov 2026 12:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen einführen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/verpackungssteuer-auf-einwegverpackungen-einfuehren-haushaltsbegleitantrag/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zum 1.1.2028</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e2ff40fc0b3b02d4fba008e647374da3e">Die Stadt Duisburg führt zum 1.1.2028 eine örtliche Verbrauchsteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck ein, in denen oder mit denen Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen verkauft werden. Steuerpflichtig sind die Endverkäuferinnen und Endverkäufer. Die Ausgestaltung orientiert sich an der Satzung der Universitätsstadt Tübingen:</li><li data-list-item-id="e93260595564b71a002afff220e5a571e">0,50 € je Einwegverpackung und je Einweggeschirrteil,</li><li data-list-item-id="e4c404ab1d65c9a44afba3a713cd1b86b">0,20 € je Einwegbesteck,</li><li data-list-item-id="e4782176c54359eb0993e0cd432352aeb">höchstens 1,50 € je Einzelmahlzeit.</li></ol><p>Mehrwegverpackungen und Verpackungen für Waren zur häuslichen Bevorratung sind steuerfrei.</p><ol><li data-list-item-id="e4328c264f4598328cd68318ffa3de6e9">Die Verwaltung legt dem Rat bis zum 30.06.2027 eine entsprechende Satzung vor und beantragt die nach § 2 Abs. 2 KAG NRW erforderliche Genehmigung des Landes. Sie prüft dabei die Vereinbarkeit mit der EU-Verpackungsverordnung und berücksichtigt die Erfahrungen der Städte Tübingen, Konstanz und Freiburg.</li><li data-list-item-id="ebb8b46a4c0333faea26800b1b7dfb561">Die Verwaltung beziffert mit der Satzungsvorlage die erwarteten Erträge sowie die Verwaltungskosten und veranschlagt den Nettoertrag ab 2028 im Haushaltssicherungskonzept. Die Verwaltungskosten werden aus den Erträgen der Steuer gedeckt.</li><li data-list-item-id="e89892ead2866dff1c3251a357b3be80d">Die Erträge dienen ab 2032 vorrangig dem Ersatz der Konsolidierung aus der Maßnahme 3-500001 „Wegfall Begegnungs- und Beratungszentren“ (rund 1,75 Mio. € jährlich) sowie dem Teil der jährlichen Anpassung der Förderung der Begegnungs- und Beratungszentren, der nicht anderweitig gedeckt ist (Antrag im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.11.2026). Die übrigen Erträge dienen der Haushaltskonsolidierung.</li><li data-list-item-id="e680b3447f6be3cc8b4861fcddf027132">Die Verwaltung informiert die betroffenen Betriebe rechtzeitig vor Inkrafttreten und berät sie zur Umstellung auf Mehrweg.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Einwegverpackungen aus dem Außer-Haus-Verkauf landen in Duisburg zu einem großen Teil in öffentlichen Papierkörben, auf Straßen und in Grünanlagen. Die Kosten für Sammlung und Reinigung trägt die Allgemeinheit. Eine Verpackungssteuer folgt dem Verursacherprinzip: Wer Einweg verkauft, beteiligt sich an den Folgekosten. Wer auf Mehrweg umstellt, zahlt nichts.</p>
<p>Die Steuer ist rechtlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer 2023 im Wesentlichen bestätigt, das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde dagegen zurückgewiesen. Der Landtag NRW hat am 08.05.2026 einen Antrag abgelehnt, Verpackungssteuern in Nordrhein-Westfalen zu verbieten. Die Kommunen in NRW können die Steuer also einführen. Weil sie in NRW bisher nicht erhoben wird, braucht die erste Satzung eine Genehmigung des Landes. Die Einführung zum 1.1.2028 lässt dafür ausreichend Zeit.</p>
<p>Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Steuer wirkt und Erträge bringt. Tübingen erhebt sie seit 2022 und nimmt bei rund 93.000 Einwohnerinnen und Einwohnern jährlich etwa 800.000 € bis 1 Mio. € ein. Die Zahl der Betriebe mit Mehrwegangeboten ist dort deutlich gestiegen. Konstanz erhebt die Steuer seit 2025. Freiburg erhebt sie seit 2026 und rechnet mit 2,2 Mio. € im ersten Jahr. Für Duisburg sind nach ersten Schätzungen 1 bis 3 Mio. € im Jahr zu erwarten, abzüglich der Verwaltungskosten.</p>
<p>Die Erträge sichern ab 2032 die Begegnungs- und Beratungszentren für ältere Menschen, deren Förderung nach dem Vorschlag der Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept ab diesem Jahr wegfallen soll. Bis 2031 stärken die Erträge vollständig die Konsolidierung, danach der verbleibende Teil. So wird eine soziale Infrastruktur dauerhaft gesichert.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Fri, 13 Nov 2026 12:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Stadtteilbibliothek Meiderich erhalten</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/stadtteilbibliothek-meiderich-erhalten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Kulturausschusses am 13.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Stadtteilbibliothek Meiderich erhalten. Änderung der Maßnahme 2-420002</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e260d490593771d23da944a1fa2cecf2e">Aus der Maßnahme 2-420002 „Konsolidierung der Bibliotheksstandorte“ wird die Schließung der Stadtteilbibliothek Meiderich herausgenommen. Der Standort bleibt erhalten.</li><li data-list-item-id="efcbbab5114a32bece8016f984c344d61">Die Verwaltung prüft, ob der Standort zu einer OpenLibrary mit erweiterten Öffnungszeiten ausgebaut werden kann, und berichtet dem Ausschuss.</li><li data-list-item-id="e5fcccd3924b3af6b5c1c6f733cc6adf0">Die Mindereinsparung wird gedeckt durch eine Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 1 Prozentpunkt (Mehrertrag rund 840.000 € im Jahr 2027 und 860.000 € im Jahr 2028). Die Haushaltssatzung wird in § 6 entsprechend geändert. Die darüber hinausgehenden Mehrerträge dienen der Haushaltskonsolidierung.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Die Verwaltung schlägt vor, die Zahl der Bibliotheksstandorte von 15 auf 9 zu verringern. Im Norden sollen die Bibliotheken in Meiderich, Beeck, Hamborn und Vierlinden schließen. Damit stünde der gesamte Stadtbezirk Meiderich/Beeck ohne eine einzige Bibliothek da. Die verbleibenden Standorte im Norden, Walsum, Neumühl, Marxloh und Ruhrort, liegen alle außerhalb des Bezirks.</p>
<p>Die Verwaltung verweist darauf, dass die Fahrbibliothek wegfallende Standorte durch zusätzliche Haltepunkte ausgleichen könne. Einzelne Haltezeiten ersetzen aber keinen festen Ort zum Lernen, für Hausaufgaben, Internetzugang, Leseförderung und Veranstaltungen. Auf eine Bibliothek in erreichbarer Nähe sind besonders Kinder und Jugendliche angewiesen, außerdem ältere Menschen und alle, die zu Hause keinen ruhigen Arbeitsplatz oder Internetzugang haben.</p>
<p>Die Verwaltung schreibt in ihrem Maßnahmenblatt selbst, dass über die künftige Standortstruktur politisch zu entscheiden ist. Mit dem Erhalt des Standorts Meiderich sorgt der Ausschuss dafür, dass jeder Stadtbezirk mindestens eine Bibliothek behält. Ein Ausbau zur OpenLibrary kann die Öffnungszeiten erweitern, ohne zusätzliches Personal zu binden.</p>
<p>Die Deckung tragen die Unternehmen über eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer um einen Prozentpunkt. Sie wurden seit 2024 deutlich entlastet: Der Hebesatz sank von 520 % auf 495 %, die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke 2026 um rund 20 %. Ein Teil dieser Entlastung fließt so in Bildung und Kultur im Stadtteil zurück.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379049</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Nov 2026 12:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Gleichstellungsarbeit erhalten</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/gleichstellungsarbeit-erhalten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 09.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Gleichstellungsarbeit erhalten. Streichung der Maßnahmen 0-250014 und 3-530018, Änderung der Maßnahme 0-250011</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Gleichstellungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e93c3be87bafbd18023ec1afc7744dc6c">Die Maßnahme 0-250014 „Reduzierung der Arbeit des Referates für Gleichberechtigung und Chancengleichheit auf das gesetzliche Minimum“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="eb482bb7b60c0c3d42584ee6576088cc3">Die Maßnahme 3-530018 „Zuwendungsreduzierung Frauenwürde / Haus im Hof“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="ef3d9ab2b1cc609a7af234ac561c1f313">In der Maßnahme 0-250011 „Neuorganisation der politischen Gremien in Duisburg“ wird der Gleichstellungsausschuss aus der Aufzählung der Ausschüsse gestrichen, die entfallen oder zusammengelegt werden könnten. Der Rat bekräftigt, dass ein eigenständiger Fachausschuss für Gleichstellung erhalten bleibt.</li><li data-list-item-id="e145525a3b6b78c275bc6cfc11bd4ebeb">Für 2027 und 2028 entstehen keine Kosten. Ab 2029 wird der Wegfall der Kürzung bei Frauenwürde (bis zu 12.750 € im Jahr) aus der Einsparung beim Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende gedeckt (Haushaltsbegleitantrag, Haupt- und Finanzausschuss, 16.11.2026), hilfsweise aus der Gewerbesteuer. Den Wegfall der Kürzung beim Referat ab 2037 (365.661 €) ersetzt bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts die Gewerbesteuer.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Die Verwaltung schlägt im Haushaltssicherungskonzept vor, das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren, von 6,5 auf 4 Stellen. Vorgeschrieben ist im Kern nur die Gleichstellungsbeauftragte. Die Kürzung trifft also genau die Arbeit, die darüber hinausgeht: das Frauenbüro, die Arbeit mit der muslimischen und migrantischen Frauencommunity und die Arbeit für queere Menschen. In einer vielfältigen Stadt wie Duisburg erreicht sie Menschen, die andere städtische Angebote oft nicht erreichen. Schon im Haushaltsentwurf sinken die Personalaufwendungen des Referats von rund 1,0 Mio. € im Jahr 2025 auf 660.000 € im Jahr 2027. Eine weitere Kürzung würde ihm jede Wirkung in die Stadtgesellschaft nehmen.</p>
<p>Die Kürzung der Zuwendung an Frauenwürde Duisburg e.V. soll ab 2029 in Schritten von 1.500 € jährlich greifen und bringt der Stadt selbst 2037 gerade einmal 12.750 € im Jahr. Der Verein betreibt in Bruckhausen die staatlich anerkannte Beratungsstelle „Haus im Hof“ für Schwangere und Familien, mit Schwangerschaftskonfliktberatung, Hebammensprechstunde, sexueller Bildung für Jugendliche und einer Außensprechstunde im Campus Marxloh. 2025 führte die Beratungsstelle 952 Beratungen durch. Die Zahl der Konfliktberatungen stieg um 20 %. Schon heute stützt sich ihre Finanzierung zu einem großen Teil auf Spenden. Für den Träger ist jeder Euro erheblich, und einmal verlorene Beratungsstrukturen lassen sich nicht wieder aufbauen.</p>
<p>Auch den Gleichstellungsausschuss nennt die Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept als möglichen Kandidaten für Wegfall oder Zusammenlegung. Ein eigener Ausschuss sorgt dafür, dass Gleichstellung regelmäßig und öffentlich beraten wird, und sein Anteil an der geplanten Einsparung ist gering.</p>
<p>Für den Doppelhaushalt entstehen keine Kosten. Die Kürzung bei Frauenwürde gleicht die Politik selbst aus: mit der Einsparung, die entsteht, wenn Ausschussvorsitzende nur noch für tatsächlich geleitete Sitzungen entschädigt werden. Den Wegfall der Kürzung beim Referat ab 2037 tragen die Unternehmen über die Gewerbesteuer. Sie wurden seit 2024 deutlich entlastet: Der Hebesatz sank von 520 % auf 495 %, die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke 2026 um rund 20 %. Gleichstellung darf nicht zu den ersten Opfern der Haushaltssicherung gehören.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379045</guid>
                <pubDate>Thu, 05 Nov 2026 12:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Sprachförderprogramm fortführen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/sprachfoerderprogramm-fortfuehren/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Schulausschusses am 05.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Sprachförderprogramm fortführen. Streichung der Maßnahme 2-400010</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="eafcda127badf292c60f22965c2b803f2">Die Maßnahme 2-400010 „Sprachförderprogramm“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="e2851815a1613381b6cd776441ebc7073">Das vom Rat beschlossene Sprachförderkonzept (DS 19-0558, 23-0892, 23-1244) wird mit jährlich 730.000 € fortgeführt.</li><li data-list-item-id="e8b926723f006c4949d26a9348c506392">Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 1 Prozentpunkt (Mehrertrag rund 840.000 € im Jahr 2027 und 860.000 € im Jahr 2028). Die Haushaltssatzung wird in § 6 entsprechend geändert.</li></ol><p>Die darüber hinausgehenden Mehrerträge dienen der Haushaltskonsolidierung.</p>
<h3>Begründung</h3>
<p>Sprache ist der Schlüssel zu allem. Wer die Umgangssprache des Landes nicht beherrscht, kann nicht nur wenig verstehen, er/sie kann keine eigenen Vorstellungen formulieren und diese einbringen. Partizipation und demokratisches Engagement sind essenziell abhängig von einem umfassenden Verständnis von Sprache. Es geht also nicht nur ums Verstehen und Folgenkönnen, es geht um die Chance, am Gemeinwesen mitzuwirken – oder eben nicht.</p>
<p>Wer in der Grundschule nicht folgen kann, verliert früh den Anschluss und wird diese Lücke höchstwahrscheinlich nicht mehr füllen können. Die Folgen tragen Schule, Jugendhilfe und am Ende wir alle.</p>
<p>Duisburg hat deshalb ein eigenes Sprachförderkonzept entwickelt und in mehreren Vorlagen beschlossen und bestätigt. Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Mittel dafür vollständig zu streichen, bis 2037 insgesamt rund 8 Mio. €.</p>
<p>In einer Stadt, in der viele Kinder mit einer anderen Familiensprache als Deutsch eingeschult werden, ist Sprachförderung keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine Voraussetzung für Chancengleichheit. Fehlende Förderung kostet später ein Vielfaches: durch Klassenwiederholungen, zusätzliche Förderbedarfe und Jugendliche ohne Schulabschluss.</p>
<p>Die Deckung tragen die Unternehmen über eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer um einen Prozentpunkt. Sie wurden seit 2024 deutlich entlastet: Der Hebesatz sank von 520 % auf 495 %, die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke 2026 um rund 20 %. Ein Teil dieser Entlastung fließt so in die Bildung der Kinder zurück.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Thu, 05 Nov 2026 12:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Offener Ganztag und Ferienbetreuung bleiben beitragsfrei</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/offener-ganztag-und-ferienbetreuung-bleiben-beitragsfrei/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Schulausschusses am 05.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Offener Ganztag und Ferienbetreuung bleiben beitragsfrei. Streichung der Maßnahmen 2-400001 und 2-400002</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="eb8dd9fa4b9df33e26146af405866b890">Die Maßnahmen 2-400001 „Elternbeiträge Offener Ganztag im Primarbereich“ und 2-400002 „Elternbeiträge Ferienbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich“ werden aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="e77c5c7b521fc2f451f5fa517d75d8c04">Der Offene Ganztag an Grundschulen und die Ferienbetreuung im Primarbereich bleiben beitragsfrei.</li><li data-list-item-id="e1d450ab6e48b4abc821190f7ceb8fb71">Die dadurch entfallenden Mehrerträge von 3,65 Mio. € (2027) und 7,55 Mio. € (2028) werden gedeckt durch eine Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 5 Prozentpunkte im Jahr 2027 und um 9 Prozentpunkte im Jahr 2028 (rund 4,20 Mio. € im Jahr 2027 und 7,74 Mio. € im Jahr 2028). Die Haushaltssatzung wird in § 6 entsprechend geändert. Die darüber hinausgehenden Mehrerträge dienen der Haushaltskonsolidierung.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Bisher sind der Offene Ganztag (OGS) und die Ferienbetreuung an Duisburger Grundschulen beitragsfrei. Die Verwaltung schlägt im Haushaltssicherungskonzept vor, das zu beenden. Für die OGS soll der Höchstbeitrag von 242 € im Monat voll ausgeschöpft werden, und die Verwaltung erwägt sogar, auch für Geschwisterkinder Beiträge zu erheben, die bislang beitragsfrei sind. Für die Ferienbetreuung sind 100 € pro Kind und Woche vorgesehen, ohne Staffelung nach Einkommen. Bis 2037 sollen so rund 95 Mio. € von Familien eingenommen werden.</p>
<p>Die Einführung der Beiträge kommt zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Seit dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Gerade jetzt, wo die Betreuung für alle Familien selbstverständlich werden soll, würde Duisburg sie für viele unbezahlbar machen.</p>
<p>Fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren in unserer Stadt lebt in einer Familie, die Bürgergeld bezieht (30,1 % im Jahr 2023). Viele weitere Familien liegen knapp darüber. Für ihre Kinder ist die OGS ein zentraler Ort für pädagogische Förderung und gute Bildungschancen: Hier bekommen sie Unterstützung beim Lernen, Zeit für ihre Entwicklung und vielfältige Angebote gemeinsam mit anderen Kindern.</p>
<p>Eine Ferienbetreuung für 100 € pro Woche ohne Staffelung nach Einkommen trifft Geringverdienende besonders hart. Bei drei Wochen Sommerferien und zwei Kindern wären das 600 €. Familien, die sich das nicht leisten können, verlieren die Betreuung genau in der Zeit, in der Kinder ohne Angebot am meisten verpassen.</p>
<p>Auch die Kalkulation ist unsicher. Laut Maßnahmenblatt beruht die Verteilung auf die Beitragsstufen auf einer Erhebung von 2018. Aktuelle Einkommensdaten liegen nicht vor, weil Eltern wegen der Beitragsfreiheit keine Angaben machen müssen. Zudem müsste die Stadt für rund 14.900 Kinder einen neuen Verwaltungsapparat mit Beitragsbescheiden, Einkommensprüfung und Mahnwesen aufbauen. Wenn Familien ihre Kinder abmelden, bleiben die erwarteten Erträge aus, die Kosten für Verwaltung und Personal aber nicht.</p>
<p>Die Deckung tragen die Unternehmen über eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer. Sie folgt dem Bedarf: 2027 genügen 5 Punkte, weil die geplanten Beiträge erst 2028 ihre volle Höhe erreichen würden. Die Unternehmen wurden seit 2024 deutlich entlastet: Der Hebesatz sank von 520 % auf 495 %, die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke 2026 um rund 20 %.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379047</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Nov 2026 12:16:00 +0100</pubDate>
                <title>Beratung und Begegnung für ältere Menschen dauerhaft sichern</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/beratung-und-begegnung-fuer-aeltere-menschen-dauerhaft-sichern/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Beratung und Begegnung für ältere Menschen dauerhaft sichern. Streichung der Maßnahme 3-500001 und Anpassung der Förderung</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e986ce11c4bd53fd2ee4387b67b84f525">Die Maßnahme 3-500001 „Wegfall Begegnungs- und Beratungszentren“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="e23e2a8639711961acb2cc261ad8cb33f">Die Förderung der ortsteilnahen Beratung und Begegnung für ältere Menschen in den 23 Zuständigkeitsbereichen wird über das Ende der Richtlinie (DS 26-1019) im Jahr 2031 hinaus fortgeführt.</li><li data-list-item-id="e76e710a7ea8fc51fc578e876165f1786">Die Förderung nach der Richtlinie DS 26-1019 wird ab 2027 jährlich angepasst:</li><li data-list-item-id="e5b4bd735cab2e35d3aa17c2a2fb42ad0">die Förderung der Personalkosten für Beratung (0,5 Vollzeitstellen je Zentrum) und für lebenspraktische Hilfen (0,25 Vollzeitstellen je Zentrum) an die Tarifentwicklung im TVöD-VKA,</li><li data-list-item-id="e4e97a6d45de8f1b24cb9b197b462d04b">die Begegnungspauschale von 26.413 € je Zentrum an die Entwicklung der Sachkosten (Miete, Energie, Verbrauch).</li></ol><p>Die Verwaltung passt die Richtlinie entsprechend an.</p><ol><li data-list-item-id="e4f933ccc1493e22adac461679269608f">Die Mehraufwendungen nach Punkt 3 (bis zu rund 60.000 € im Jahr 2027 und 80.000 € im Jahr 2028) werden für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts bis 2037 gedeckt durch eine Kürzung der Zuwendungen an die Fraktionen des Rates um 10 % (rund 270.000 € im Jahr). Die darüber hinausgehenden Einsparungen dienen der Haushaltskonsolidierung.</li><li data-list-item-id="e379ebfd0d95961f70bc696650d6a3c91">Ab 2032 werden der Wegfall der Konsolidierung nach Punkt 1 (rund 1,75 Mio. € jährlich) und der Teil der Anpassung, der über die Kürzung nach Punkt 4 hinausgeht, aus der Verpackungssteuer gedeckt, die die Fraktion mit einem Haushaltsbegleitantrag zum 1.1.2028 beantragt.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Förderung der 23 Begegnungs- und Beratungszentren für ältere Menschen ab 2032 vollständig einzustellen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Altenhilfe sollen dann drei städtische Mitarbeitende übernehmen. Heute fördert die Stadt in den Zentren 17,25 Vollzeitstellen für Beratung und Alltagshilfen, dazu ein gemeinsames Beratungstelefon und offene Begegnungsangebote an mindestens fünf Tagen und 30 Stunden pro Woche. Nach dem Vorschlag der Verwaltung würde das Personal auf gut ein Sechstel sinken und die Begegnungsarbeit ganz wegfallen.</p>
<p>Schon heute geraten die Zentren unter Druck. Die Begegnungspauschale ist seit 2021 auf 26.413 € je Zentrum eingefroren und hat durch gestiegene Kosten für Miete, Energie, Büromittel, Honorare, Lebensmittel und Fahrten bereits rund 20 % an Wert verloren. Nach der vom Rat am 28.09.2026 beschlossenen Richtlinie bleibt sie bis 2031 so; nach Berechnungen der Träger wären es dann gut 45 %. Auch die Personalkosten werden frühestens 2028 an die Tarife angepasst. Die Träger können diese Lücke nicht länger selbst schließen. Ohne Anpassung müssen Angebote wie der offene Mittagstisch und die Begleitung der Ehrenamtlichen schon vor 2032 wegbrechen. Im Sozialausschuss am 08.09.2026 fand die Vorlage der Verwaltung deshalb keine Mehrheit.</p>
<p>Die Verwaltung beschreibt in ihrer Vorlage (DS 26-1019) selbst, warum die Zentren unverzichtbar sind:</p><ul class="list-normal"><li data-list-item-id="e29e71fd9de10142f188a17ac59bdf559">Ende 2025 waren in Duisburg über 140.000 Menschen 60 Jahre oder älter, das sind 27,8 % der Bevölkerung. Bis 2030 werden es fast 30 % sein.</li><li data-list-item-id="e3738518c72636457225e431fda96d760">Die Beratung beruht auf gesetzlichen Pflichten nach § 71 SGB XII und dem Alten- und Pflegegesetz NRW. Das Fallmanagement nennt die Verwaltung „gesetzlich verpflichtend“. Es soll „zeitnah und ortsnah“ erfolgen und in prekären Fällen „am nächsten Werktag einsetzen“.</li><li data-list-item-id="e6277026e7e775efbea91d71c1b95b98b">Über 100 Notfälle älterer Menschen im Jahr werden von Ämtern, Polizei oder Ordnungsamt an die Zentren übergeben, mit steigender Tendenz.</li><li data-list-item-id="e6e8f81d8b7a06524cad2184944763554">Begegnung im Quartier verhindert Vereinsamung und kann laut Verwaltung dazu beitragen, „dass eine Heimunterbringung vermieden oder hinausgezögert wird“.</li></ul><p>Drei Mitarbeitende können eine ortsnahe und aufsuchende Beratung in 23 Sozialräumen nicht gewährleisten. Fallen die Zentren weg, werden ältere Menschen mehr vereinsamen und verwahrlosen. Gleichzeitig werden ältere Menschen früher pflegebedürftig und benötigen Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Kosten dafür trägt über die Hilfe zur Pflege wieder die Stadt. Im Maßnahmenblatt räumt die Verwaltung selbst ein, dass das Angebot „grundsätzlich erforderlich“ ist und kostenrelevante Entwicklungen bei der Hilfe zur Pflege positiv beeinflusst.</p>
<p>Die Anpassung der Förderung kostet 2027 und 2028 nur einen geringen Betrag. Sie wird für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts bis 2037 durch eine Kürzung der Zuwendungen an die Fraktionen des Rates um 10 % gedeckt, die rund 270.000 € im Jahr bringt. Die Politik fängt damit bei sich selbst an. Für den Erhalt der Zentren ab 2032 schlagen wir eine Einnahme vor, die dem Verursacherprinzip folgt: die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen nach Tübinger Vorbild. Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und kann in Duisburg nach ersten Schätzungen jährlich 1 bis 3 Mio. € einbringen.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379053</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Nov 2026 15:13:26 +0100</pubDate>
                <title>Taktverdichtung der Straßenbahnlinien 901 und 903 (Anfrage zu DS 24-0519/1)</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/taktverdichtung-der-strassenbahnlinien-901-und-903-anfrage-zu-ds-24-0519-1/</link>
                
                <description>Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir begrüßen die geplante Taktverdichtung bei den überlasteten Straßenbahnlinien 901 und 903 ausdrücklich. Die nun vom Rat beschlossene zeitliche Streckung der Umsetzung aus Haushaltsgründen bedauern wir sehr.</p>
<p>In der Sitzung des Rates am 28.09.2026 hat die Ratsfraktion Die Linke Duisburg Fragen gestellt, die weder während der Ratssitzung noch im Nachgang ausreichend beantwortet worden sind. Auch in den Bezirksvertretungen gab es keine Antworten auf gleichlautende Rückfragen.</p>
<p>Daher stellen wir die Fragen hier im Fachausschuss erneut:</p><ol><li data-list-item-id="e62753b0491ee04fea74d0b1c01349dbe">Auf Seite 3 der DS 24-0519/1 ist davon die Rede, dass das „aktuelle Regelangebot“ auf der Linie 901 „bleibt“. Unter dem Regelangebot verstehen wir den aktuellen Fahrplan. Dieser sieht schon seit Jahrzehnten in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden (von 6 bis 9 Uhr und von 13 bis 17 Uhr) zwischen Scholtenhofstraße und Zoo acht Fahrten pro Stunde vor, also einen 7,5-Minuten-Takt. Dieser Takt wird jedoch seit mehr als zehn Jahren nicht oder nur sporadisch umgesetzt. Ausnahmen gibt es nur selten, etwa wenn andere Streckenabschnitte wegen Sperrungen oder Baustellen im Schienenersatzverkehr bedient werden. Nach der aktuellen Vorlage soll der 7,5-Minuten-Takt aber erst 2030 eingeführt werden. Ist demnach für die kommenden vier Jahre eine weitere Verlängerung des verschlechterten Angebots geplant?&nbsp;</li><li data-list-item-id="e3680e1d82ab962a51b627356decc0844">Wann ist mit der Umsetzung des bisherigen „Regelangebots“ nach dem bestehenden Fahrplan der Linie 901 zu rechnen? Seit mehr als zehn Jahren fallen die Verstärkerbahnen zwischen den Haltestellen Scholtenhofstraße und Zoo fast durchgehend aus.&nbsp;</li><li data-list-item-id="efc76f1d0b6d87c801a351fa5e32c1596">Zu den personellen und technischen Kapazitäten:<br>a) Wie viele einsatzbereite Straßenbahnen stehen für die Linien 901 und 903 zur Verfügung?<br>b) Wie viele Mitarbeitende werden für den 7,5-Minuten-Takt auf diesen Strecken benötigt, und sind diese vorhanden?<br>c) Reichen die personellen Ressourcen und die Fahrzeuge für die zur IGA 2027 geplanten zwölf Fahrten pro Stunde, also den 5-Minuten-Takt, auf der Linie 903 aus?<br>d) Falls die erforderlichen Kapazitäten nicht vorhanden sind: Werden diese durch Einsparungen andernorts ausgeglichen, z. B. auf den Nordästen nach Marxloh?&nbsp;</li><li data-list-item-id="eaae139dd9fdc71ffe8a10e973d358efa">Sobald künftig mehr Bahnen gleichzeitig auf der Strecke sind, benötigen diese auch mehr Strom. Nach unserer Kenntnis ist dafür ein zusätzliches Unterwerk erforderlich, das in Walsum geplant ist. Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Umsetzung des Unterwerks Walsum?&nbsp;</li><li data-list-item-id="ec8edbeafc3ce9bc007720bc98e45eace">Auch die geplante Taktverdichtung in den Abendstunden begrüßen wir. Hier scheint es jedoch Überschneidungen mit dem Nachtverkehr zu geben. Wird der Nachtverkehr dann verkürzt bzw. beginnt er erst eine Stunde später?&nbsp;</li><li data-list-item-id="ee536c06c72889c873437e2586472dc69"><p>Wenn Stau, Ampelschaltungen und vielerorts fehlende eigene Gleiskörper zu Verspätungen führen, folgen schon heute bis zu drei Bahnen direkt aufeinander, danach entstehen Lücken von bis zu einer halben Stunde. Daran wird eine reine Taktverdichtung nichts ändern, wenn keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die Fahrten bei dichterem Takt künftig verbindlich und zuverlässig umgesetzt werden?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li></ol>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379052</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Nov 2026 15:11:11 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand Nahverkehrsplanung </title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/anfrage-sachstand-nahverkehrsplanung/</link>
                
                <description>Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zurzeit läuft online eine erste Beteiligung für Bürger:innen zur Nahverkehrsplanung in Duisburg (noch bis 30.11.2026). Wir erbitten ebenfalls den aktuellen Sachstand der Verwaltung zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans&nbsp;</p>
<p>1. Wie sehen die bisherigen Pläne der Verwaltung für den neuen NVP für Duisburg aus?</p>
<p>2. Welche Änderungen im Bus- und Bahnnetz haben die Bürger:innen zu erwarten?</p>
<p>3. Was ist zur weitere Beteiligung von Bürger:innen, Fachverbänden (wie dem Verkehrsclub Deutschland (VCD)oder dem Fahrgastverband Pro Bahn) und der Behindertenvertretungen (z. B. dem VdK oder Blindenverbänden) vorgesehen?</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379051</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Nov 2026 15:08:22 +0100</pubDate>
                <title>Sachstandsanfrage zu Leih-E-Scootern im Duisburger Stadtgebiet</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/sachstandsanfrage-zu-leih-e-scootern-im-duisburger-stadtgebiet/</link>
                
                <description>Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><br><br>In vielen Städten Deutschlands, Europas und auch in unmittelbarer Nachbarschaft (z. B. Düsseldorf und Gelsenkirchen) sind rigorose Einschränkungen beim Verleih von E-Scootern umgesetzt worden.&nbsp;</p>
<p>In der letzten Wahlperiode wurde in Duisburg seitens der Verwaltung eine Umstellung von Free-Floating auf ein stationsgebundenes Verleihsystem abgelehnt. Als Begründung hierfür nannte die Verwaltung, dass man nicht ausreichend Personal für eine solche Umstellung habe. Freiwillige Vereinbarungen mit den Anbietern im E-Scooter-Verleih haben bisher keine Wirkung erzielt.</p>
<p>Wir erbitten daher Auskunft zum aktuellen Sachstand hinsichtlich folgender Asprekte zur E-Scooter-Verleihe:&nbsp;</p><ol><li data-list-item-id="e5f862fa2bdfae5ca37b9a529052a2d01">Was plant die Verwaltung zur Eindämmung der Behinderungen und Gefährdungen durch (Leih-)E-Scooter im Stadtgebiet?</li><li data-list-item-id="ed0f2dc64c4d6479b79d4c24ad61f7dce">Wie soll verhindert werden, das die (Leih-)E-Scooter verkehrsbehindernd auf Rad- und Gehwegen abgestellt oder dort sogar hingeworfen werden?</li><li data-list-item-id="ecec1c64d615c90c18f58f67288b7b84d">Wie positioniert die Stadt sich derzeit zu einem stationsgebunden Verleihsystem?&nbsp;</li><li data-list-item-id="e135ceea7246ab89aebff385c264146ef">Welche Bedeutung haben die gelben Bodenmarkierungen für das Abstellen von Leih-E-Scootern im Innenstadtbereich, die insbesondere im Bahnhofsumfeld angebracht wurden? Ist dies ein erster Schritt hin zu einem stationsbasierten Verleihsystem?</li><li data-list-item-id="e246a31c587aa646fdb122345e9789bdb">An welchen Standorten wurden diese Markierungen bisher angebracht?&nbsp;</li><li data-list-item-id="e2ecd9accff57679ec52d674e77c807ee">Da (Leih-)E-Scooter schon heute GPS-überwacht werden und damit ein Abstellen und Abmelden in Abstellverbotszonen (z. B. Kantpark und Fußgängerzone der Innenstadt) verhindert wird, müsste es den Anbietern ebenfalls möglich sein, den Betrieb in größeren Sperrzonen wie Fußgängerzonen, Parkanlagen oder am Innenhafen zu unterbinden (Fahrverbotszonen). Gibt es diesbezüglich Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Anbietern von Leih-E-Scootern? Sind solche Maßnahmen mittelfristig vorgesehen?</li><li data-list-item-id="e8c1c546573b763453d6fb9523c8dfd9a">Wie werden Verstöße gegen die schon heute verbotene Nutzung der Leih-E-Scooter in Fußgängerzonen und auf Gehwegen (auch auf solchen, die für den Radverkehr freigegeben sind) geahndet? Vor allem bei Stadtfesten oder dem bald anstehenden Weihnachtsmarkt.<br>a) durch das Ordnungsamt<br>b) durch die Polizei</li></ol>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379043</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Nov 2026 11:59:47 +0100</pubDate>
                <title>Keine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/keine-erhoehung-der-elternbeitraege-fuer-kindertageseinrichtungen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.11.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Keine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen. Streichung der Maßnahme 2-510003</strong></p>
<h3>Beschlussvorschlag</h3>
<p>Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:</p><ol><li data-list-item-id="e8e1c3127a950906188e3216dcb1d81e1">Die Maßnahme 2-510003 „Erhöhung der Elternbeitragserhebung“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.</li><li data-list-item-id="e0bebde6bf495e0ed2940a509b317527e">Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen bleibt in ihrer geltenden Fassung unverändert.</li><li data-list-item-id="e716ec7e2fb2b8f8434e4434c35ef9186">Die dadurch entfallenden Mehrerträge von 2,85 Mio. € (2027) und 2,42 Mio. € (2028) werden gedeckt durch eine Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 4 Prozentpunkte (rund 3,36 Mio. € im Jahr 2027 und 3,44 Mio. € im Jahr 2028). Die Haushaltssatzung wird in § 6 entsprechend geändert. Die darüber hinausgehenden Mehrerträge dienen der Haushaltskonsolidierung.</li></ol><h3>Begründung</h3>
<p>Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen an das durchschnittliche Niveau der umliegenden Kommunen anzugleichen. Bis 2037 sollen so rund 19,9 Mio. € zusätzlich von Eltern eingenommen werden.</p>
<p>Diese Erhöhung träfe vor allem Familien knapp oberhalb der Einkommensgrenzen für eine Beitragsbefreiung: Geringverdienende, die keine Sozialleistungen erhalten, aber jeden Euro zweimal umdrehen müssen und schon durch gestiegene Lebenshaltungskosten belastet sind.</p>
<p>Die Kita ist ein zentraler Ort früher Bildung und Sprachförderung. Jeder Euro, den Eltern zusätzlich zahlen müssen, erhöht die Gefahr, dass Kinder später oder gar nicht angemeldet werden. Folgekosten in Schule und Jugendhilfe sind dann absehbar. Das widerspricht dem Auftrag der Jugendhilfe, gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen.</p>
<p>Die Deckung tragen stattdessen die Unternehmen über eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer um 4 Punkte. Sie wurden in den vergangenen Jahren gleich doppelt entlastet. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde 2024 und 2025 von 520 % auf 495 % gesenkt. Mit der Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B hat der Rat ab 2026 zudem den Satz für Gewerbe- und andere Nichtwohngrundstücke von 1.469 % auf 1.169 % gesenkt, um rund 20 %. Gleichzeitig stieg er für Wohngrundstücke von 886 % auf 1.169 %, um rund 32 %. Diese Mehrbelastung tragen Eigentümer:innen und über die Nebenkosten auch Mieter:innen. Wir sind dagegen, dass Unternehmen entlastet werden, während Familien höhere Grundsteuern und nun auch höhere Kita-Beiträge zahlen sollen. Mit 499 % läge die Gewerbesteuer weiterhin deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre.</p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-378721</guid>
                <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 13:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen und Schwangerschaftskonfliktberatungen in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/versorgungslage-beischwangerschaftsabbruechen-und-schwangerschaftskonfliktberatungen-induisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 28.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 28. September wird international der Safe Abortion Day begangen. Anlässlich dieses Tages bittet die Fraktion die Linke die Verwaltung um Auskunft zur aktuellen Versorgungslage in Duisburg, um eine belastbare Grundlage für die weitere politische Befassung mit dem Thema zu schaffen – auch im Zusammenhang mit dem Antrag zur Einrichtung eines "Runden Tisches reproduktive Gesundheit undSelbstbestimmung" (DS 26-1316).</p>
<p><strong>Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:</strong></p><ol><li>Wie viele Ärzt:innen und Einrichtungen in Duisburg führen derzeit Schwangerschaftsabbrüche durch, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?</li><li>Gibt es unter den Duisburger Krankenhäusern mit gynäkologischer Abteilung Häuser, die Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht durchführen (z. B. aufgrund konfessioneller Trägerschaft)? Falls ja: Welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Verwaltung auf die Versorgungssicherheit in der Stadt?</li><li>Wie ist die Auslastung der städtisch (mit-)geförderten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Duisburg? Gibt es Wartezeiten, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich diese?</li><li>Sieht die Verwaltung Stadtteile oder Bevölkerungsgruppen in Duisburg, die als unterversorgt gelten müssen, etwa aufgrund langer Wege zu Beratungsstellen oder durchführenden Einrichtungen? Welche Rolle könnten aus Sicht der Verwaltung ergänzende telemedizinische Beratungsangebote spielen?</li><li>Sind der Verwaltung Vorfälle bekannt, bei denen Personen vor Duisburger Beratungsstellen gezielt bedrängt, eingeschüchtert oder an deren Aufsuchen gehindert wurden ("Gehsteigbelästigung")? Wie setzt das Ordnungsamt die entsprechende bundesgesetzliche Regelung in der Praxis um, und gibt es hierzu bereits interne Handlungsanweisungen?</li></ol>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-378681</guid>
                <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 13:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Einrichtung eines „Runden Tisches reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung&quot; zur Sicherstellung der Versorgung in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/einrichtung-eines-runden-tisches-reproduktive-gesundheit-und-selbstbestimmung-zur-sicherstellung-der-versorgung-in-duisburg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 28.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:</p><ol><li>Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen bestehender Zuständigkeiten einen „Runden Tisch reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung" einzurichten und zu koordinieren.</li><li>An diesem Runden Tisch sollen Vertreter:innen der in Duisburg tätigen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (u. a. pro familia, Caritas, Diakonie, Evangelische Beratungsstelle), der Kliniken mit gynäkologischer Versorgung, niedergelassener Ärzt:innen sowie des Gesundheitsamtes und des Gleichstellungsreferats teilnehmen.</li><li>Ziel des Runden Tisches ist es, die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen und reproduktiver Gesundheitsversorgung in Duisburg regelmäßig zu erfassen, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu identifizieren und der Verwaltung sowie dem Rat Handlungsempfehlungen vorzulegen.</li><li>Die Verwaltung berichtet sowohl dem Gleichstellungsausschuss als auch dem Rat der Stadt erstmals bis zum Ende des ersten Quartals 2027 über die Einrichtung und erste Ergebnisse.&nbsp;</li></ol><p>Begründung:</p>
<p>Am 28. September wird international der Safe Abortion Day begangen – ein Tag, der auf den weltweit ungleichen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam macht und an das Recht auf selbstbestimmte reproduktive Entscheidungen erinnert.</p>
<p>Auch in Deutschland und in Duisburg ist die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen keine Selbstverständlichkeit. Bundesweite Untersuchungen, u. a. im Rahmen des Forschungsprojekts ELSA, zeigen, dass insbesondere in strukturschwächeren Regionen die Zahl der durchführenden Ärzt:innen und Einrichtungen rückläufig ist und Betroffene teils erhebliche Wege oder Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um die gesetzlich vorgesehene Beratung und einen Abbruch nach § 218a Abs. 1 StGB wahrzunehmen.</p>
<p>Andere Kommunen haben auf diese Entwicklung bereits reagiert: München hat 2025 einen "Runden Tisch für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen" beschlossen, der Kliniken, Beratungsstellen und Ärzt:innenschaft zusammenbringt, um die Versorgungssituation kontinuierlich zu beobachten und frühzeitig auf Engpässe reagieren zu können.</p>
<p>Für Duisburg ist derzeit keine vergleichbare koordinierende Struktur erkennbar. Die bestehenden Beratungsstellen und medizinischen Anbieter:innen arbeiten parallel, ohne dass ein regelmäßiger Austausch über die gemeinsame Versorgungslage stattfindet. Ein Runder Tisch würde diese Lücke schließen, ohne dass dafür neue Institutionen oder zusätzliche städtische Angebote geschaffen werden müssten – die Koordinierung erfolgt im Rahmen der ohnehin bestehenden Zuständigkeiten von Gesundheitsamt und Gleichstellungsreferat.</p>
<p>Der vorliegende Antrag wird direkt im Rat eingebracht und nicht zunächst dem Gleichstellungsausschuss zur alleinigen Vorberatung zugewiesen, da es sich bei der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen um ein Querschnittsthema handelt, das über den originären Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungspolitik hinausreicht:&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li><strong>Gesundheitsfürsorge:</strong> Die medizinische Versorgungssicherheit betrifft unmittelbar die kommunale Gesundheitsinfrastruktur und die Aufgaben des Gesundheitsamtes.</li><li><strong>Soziale Absicherung:</strong> Der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatung und -abbruch ist eng verknüpft mit sozialer Teilhabe, insbesondere für Frauen in prekären Lebenslagen, die sich lange Wege oder private Versorgungsalternativen nicht leisten können.</li><li><strong>Kommunale Infrastruktur:</strong> Die Frage, ob und wo entsprechende medizinische Angebote in Duisburg vorgehalten werden, berührt die Planung und den Erhalt kommunaler bzw. kommunal mitgetragener Versorgungseinrichtungen.</li><li><strong>Gleichstellung:</strong> Reproduktive Selbstbestimmung bleibt zugleich ein zentrales gleichstellungspolitisches Anliegen, weshalb der Gleichstellungsausschuss im Rahmen der Berichterstattung eng eingebunden bleibt.</li></ul><p>Angesichts dieser Querschnittsdimension ist eine Einbringung direkt im Rat sachgerecht, um dem Thema die notwendige gesamtstädtische Aufmerksamkeit über die Zuständigkeit eines einzelnen Fachausschusses hinaus zu verschaffen. Die Einrichtung eines Runden Tisches zum Safe Abortion Day sendet zudem ein deutliches Signal: Duisburg schützt die reproduktive Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und handelt vorausschauend, statt erst auf akute Versorgungsengpässe zu reagieren.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378656</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 11:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Einrichtung kostenloser Trinkwasserversorgungen an allen Calisthenics-Parks und Sportbox-Standorten im Stadtgebiet Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/einrichtungkostenloser-trinkwasserversorgungen-an-allen-calisthenics-parks-und-sportbox-standorten-im-stadtgebiet-duisburg/</link>
                <author>Oktay Tepe</author>
                <description>Antrag an den Betriebsausschuss DuisburgSport am 11.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Betriebsausschuss DuisburgSport beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie an allen bestehenden und zukünftigen öffentlichen Calisthenics-Parks sowie an allen Standorten von Sportboxen (Verleihangebote für Sportequipment) im Stadtgebiet Duisburg kostenloseund frei zugängliche Trinkwasserbrunnen bzw. gratis Trinkmöglichkeiten errichtet werden können. Die technische Umsetzung, Prüfung der Anschlüsse sowie die laufende hygienische Wartung wäre durch die zuständigen Fachämter sicherzustellen.</p>
<p>Begründung:</p>
<p>1. Zielgerichteter Gesundheitsschutz beim intensiven Eigengewichts- und Outdoorsport:Sowohl Calisthenics-Anlagen als auch die Standorte der Duisburger Sportboxen ziehen Bürgerinnen und Bürger für hochintensive sportliche Aktivitäten an (Core-Training, raftausdauer, funktionales Training). Bei diesen Belastungsformen ist der Flüssigkeitsbedarf akut erhöht. Ein direkter, kostenloser Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser schützt Sportlerinnen und Sportler effektiv vor Dehydration, Kreislaufproblemen undLeistungsabfall – insbesondere in den warmen Frühlings- und Sommermonaten.</p>
<p>2. Stärkung des niederschwelligen, barrierefreien Breitensports:</p>
<p>Calisthenics-Parks und öffentlich zugängliche Sportboxen sind tragende Säulen einesmodernen, kostenfreien Breitensports in Duisburg. Sie ermöglichen allen gesellschaftlichen Schichten eine aktive Teilhabe ohne Vereinsbindung oder Studiogebühren. Die Bereitstellung von gratis Trinkwasser komplettiert dieses Angebot konsequent, indem auch die Verpflegung während des Sports vollständig barrierefrei und unabhängig vom Geldbeutel gestaltet wird.</p>
<p>3. Urbane Klimaanpassung und Hitzeschutz:</p>
<p>Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels nehmen Hitzeperioden auch in Duisburg messbar zu. Öffentliche Sportanlagen unter freiem Himmel sind der Sonneneinstrahlungoft ungeschützt ausgesetzt. Frei zugängliche Trinkbrunnen an diesen sportlichen Hotspots fungieren als essenzielle Hitzeschutz-Infrastruktur im urbanen Raum und unterstützen die Klimaanpassungs- strategie der Stadt.</p>
<p>4. Nachhaltigkeit und Müllvermeidung (Zero Waste):</p>
<p>Durch die Installation von Trinkwasserquellen vor Ort wird das Mitbringen von Einweg-Plastikflaschen überflüssig. Sporttreibende können mitgebrachte Mehrwegflaschen unkompliziert wieder auffüllen. Dies leistet einen aktiven Beitrag zur Müllvermeidung inden städtischen Grün- und Freizeitanlagen und entlastet die städtischen Reinigungsbetriebe.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:20:13 +0200</pubDate>
                <title> Schutz vor Wassersperren</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/schutz-vor-wassersperren-1/</link>
                
                <description>Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 08.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung der Stadt Duisburg und die Stadtwerke Duisburg als kommunaler Versorgungsträger werden beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahmen Mieter:innen als Endverbraucher vor den fatalen Folgen der Einstellung der Belieferung mit Wasser und geschützt werden können. Eine vergleichbare Problematik besteht auch bei der zentralen Versorgung mit Gas oder Fernwärme. Auch hier ist nach Lösungen zu suchen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Ohne fließendes Wasser ist eine Nutzung von Wohnraum praktisch nicht möglich. Der Ausfall der Lieferung führt über kurz oder lang zu unhygienischen und gesundheitsschädlichen Verhältnissen. In der Regelung erfolgt die Versorgung durch die Stadtwerke durch einen Belieferungsvertrag zwischen dem Eigentümer/Vermieter der Immobilie mit den Stadtwerken. Das Wasser wird dann hausintern an die Bewohner weitergeleitet. Teilweise wird der Verbrauch der einzelnen Wohnungen durch Zähler erfasst und so mit den Mieterparteien abgerechnet. Oder es erfolgt eine Umlage nach dem geschätzten Verbrauch, meistens nach der Anzahl der Bewohner. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen den Mietparteien als Endverbrauchern und den Stadtwerken gibt es in der Regel nicht.</p>
<p>Grundsätzlich müssen sich die Mieter:innen darauf verlassen können, dass ihr Vermieter den Vertrag mit den Stadtwerken einhält, die Belieferung mit Wasser erfolgt und sie über Leitungswasser verfügen können. Leider ist es in den vergangenen Jahren nicht nur einmal vorgekommen, dass Zahlungen des Vermieters an die Stadtwerke ausgeblieben sind. Im Rahmen des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses haben die Stadtwerke das Recht, zumindest bei erheblichen Zahlungsrückständen die Belieferung einzustellen. Das bringt die Mieter:innen in eine prekäre Situation. Zumeist haben sie selbst Wassergeld an den Vermieter geleistet. Sie haben aber keinen eigenen rechtlichen Anspruch auf Fortsetzung der Belieferung gegenüber den Stadtwerken, weil sie selbst keinen Belieferungsvertrag haben.</p>
<p>Allerdings ist der Belieferungsvertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter als Vertrag mit Schutzpflichten zugunsten Dritter nämlich der betroffenen Mieter:innen zu werten. Die Schutzpflichten gelten nicht nur für den Vermieter, sondern auch für das Versorgungsunternehmen. Bleibt der Vermieter säumig, müssen die Stadtwerke insbesondere in ihrer Eigenschaft als kommunales Versorgungsunternehmen, alles in ihrer Macht Liegende tun, um Schaden von den Vermietern als Endverbraucher abzuwenden. Das bedeutet im einzelnen: Die Mieter müssen über eine drohenden Wassersperre und ihre Gründe frühzeitig informiert werden. Nur so können sie mit den mietvertraglichen Mitteln den Vermieter zur Einhaltung seiner Belieferungspflicht anhalten. Nur so besteht auch die Möglichkeit, etwa durch die direkte Zahlung des Wassergeldes an die Stadtwerke oder auf ein Treuhandkonto, die Belieferung weiter sicherzustellen. Nur die umfassende Information der Mietparteien und das Aufzeigen von Handlungsoptionen ermöglicht ihnen, die Unbewohnbarkeit ihrer Wohnungen durch eigenes Handeln abzuwenden.</p>
<p>Soweit die Fälle hier bekannt geworden sind, haben die Stadtwerke eine umfassende Information der Mietparteien und Hilfestellungen unterlassen, mit der Folge, dass diese erheblich verunsichert worden sind und um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten mussten.</p>
<p>Die Stadt selbst ist hier in mehrfacher Hinsicht in der Verpflichtung. Zum einen ist der Erhalt von Wohnraum eine kommunale Aufgabe. Aus dem Auftrag zur kommunalen Daseinsvorsorge hat die Stadt alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bewohnbarkeit der Wohnungen zu erhalten. Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Stadt im Wege der Ersatzvornahme an seiner Stelle, ausstehende Zahlungen an die Stadtwerke leisten und sich ihre Forderungen gegen den Eigentümer grundbuchrechtlich sichern lassen. Zudem kann die Stadt als Gesellschafterin der Stadtwerke darauf Einfluss nehmen, dass die Durchsetzung der Ansprüche, nicht auf dem Rücken der Mieter erfolgt.</p>
<p>Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es sind vielleicht nicht viele Fälle, die von dem Problem betroffen sind, aber es sind längst keine Einzelfälle mehr. Zudem haben wir es auf dem Wohnungsmarkt in Duisburg mit einer sehr undurchsichtigen Eigentümerstruktur zu tun. Längst nicht alle Immobilienunternehmen, die in Duisburg Wohnungen besitzen und verwalten, zeichnen sich durch ein seriöses Geschäftsgebaren aus. Vielen ist der Schutz ihrer Mieter egal.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378452</guid>
                <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 14:48:35 +0200</pubDate>
                <title> Einrichtung kostenloser Trinkwasserversorgungen an allen Calisthenics-Parks und Sportbox-Standorten im Stadtgebiet Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/einrichtung-kostenloser-trinkwasserversorgungen-an-allen-calisthenics-parks-und-sportbox-standorten-im-stadtgebiet-duisburg/</link>
                
                <description>Antrag an den Betriebsausschuss DuisburgSport am 11.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Betriebsausschuss DuisburgSport beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie an allen bestehenden und zukünftigen öffentlichen Calisthenics-Parks sowie an allen Standorten von Sportboxen (Verleihangebote für Sportequipment) im Stadtgebiet Duisburg kostenlose und frei zugängliche Trinkwasserbrunnen bzw. gratis Trinkmöglichkeiten errichtet werden können. Die technische Umsetzung, Prüfung der Anschlüsse sowie die laufende hygienische Wartung wäre durch die zuständigen Fachämter sicherzustellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>1. Zielgerichteter Gesundheitsschutz beim intensiven Eigengewichts- und Outdoorsport:</p>
<p>Sowohl Calisthenics-Anlagen als auch die Standorte der Duisburger Sportboxen ziehen Bürgerinnen und Bürger für hochintensive sportliche Aktivitäten an (Core-Training, Kraftausdauer, funktionales Training). Bei diesen Belastungsformen ist der Flüssigkeitsbedarf akut erhöht.&nbsp;</p>
<p>Ein direkter, kostenloser Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser schützt Sportlerinnen und Sportler effektiv vor Dehydration, Kreislaufproblemen und Leistungsabfall – insbesondere in den warmen Frühlings- und Sommermonaten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Stärkung des niederschwelligen, barrierefreien Breitensports:</p>
<p>Calisthenics-Parks und öffentlich zugängliche Sportboxen sind tragende Säulen eines modernen,</p>
<p>kostenfreien Breitensports in Duisburg. Sie ermöglichen allen gesellschaftlichen Schichten eine aktive Teilhabe ohne Vereinsbindung oder Studiogebühren. Die Bereitstellung von gratis Trinkwasser komplettiert dieses Angebot konsequent, indem auch die Verpflegung während des Sports vollständig barrierefrei und unabhängig vom Geldbeutel gestaltet wird.</p>
<p><br>3. Urbane Klimaanpassung und Hitzeschutz:</p>
<p>Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels nehmen Hitzeperioden auch in Duisburg messbar zu. Öffentliche Sportanlagen unter freiem Himmel sind der Sonneneinstrahlung oft ungeschützt ausgesetzt. Frei zugängliche Trinkbrunnen an diesen sportlichen Hotspots fungieren als essenzielle Hitzeschutz-Infrastruktur im urbanen Raum und unterstützen die Klimaanpassungs- strategie der Stadt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4. Nachhaltigkeit und Müllvermeidung (Zero Waste):</p>
<p>Durch die Installation von Trinkwasserquellen vor Ort wird das Mitbringen von Einweg-Plastikflaschen überflüssig. Sporttreibende können mitgebrachte Mehrwegflaschen unkompliziert wieder auffüllen. Dies leistet einen aktiven Beitrag zur Müllvermeidung in den städtischen Grün- und Freizeitanlagen und entlastet die städtischen Reinigungsbetriebe.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378450</guid>
                <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 13:29:32 +0200</pubDate>
                <title>Hitzeschutz an Schulen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/anfrage-an-den-schulausschuss-am-10092026-hitzeschutz-an-schulen/</link>
                <author>Barbara Laakmann</author>
                <description>Anfrage an den Schulausschuss am 10.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Sommer war der heißeste seit Jahren; insbesondere im Juni haben die vielen heißen Tage ausgerechnet in der letzten Phase des Schuljahres zu erheblichen Problemen geführt.</p>
<p>Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>&nbsp; &nbsp;1. Gebäude und Umgebung<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;1.1. Welche Maßnahmen zum baulichen Hitzeschutz wurden bzw. werden bei den anstehenden Sanierungen und Neubauten angewandt?<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;1.2. Welche Maßnahmen bezüglich der Höfe usw. sollen zukünftig angewandt werden?<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;1.3. Welche speziellen Maßnahmen sind für den Unterricht in Containern gedacht?</p>
<p>&nbsp; &nbsp;2. Organisation<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;2.1. Gibt es Überlegungen dazu, den Unterrichtsbeginn deutlich vorzuverlegen?<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;2.2. Gibt es Überlegungen, Unterricht schwerpunktmäßig in Räumen auf beschatteten Gebäudeseiten, also im Schichtbetrieb durchzuführen?</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376716</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 12:12:11 +0200</pubDate>
                <title>Zwangsräumungen Harmoniestraße 22</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/zwangsraeumungen-harmoniestrasse-22/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 02.07.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Inhalt</p>
<p><br>1. Am 10. Juni 2026 wurden durch die Task Force Problemimmobilien Wohnungen in der<br>Harmoniestraße 22 in Ruhrort geräumt. Dazu bitten wir um Beantwortung folgender<br>Fragen:<br>a) Aufgrund welcher konkreten Mängel wurden die einzelnen Wohnungen<br>zwangsgeräumt?<br>b) Bis wann müssen die jeweiligen Mängel behoben sein?<br>c) Gibt es Auflagen für den Vermieter?<br>d) Wie viele Personen waren von der Räumung betroffen und wie viele davon waren<br>minderjährig?<br>e) Wo sind die geräumten Personen untergekommen?<br>f) Wie wird während des Einsatzes durch die beteiligten Behörden Sorge getragen für<br>das Kindeswohl und den Umgang mit vulnerablen Personen (Erkrankte, Personen<br>mit Behinderung, Schwangere, etc.)?</p>
<p><br>2. Die Spielhalle im Erdgeschoss des Gebäudes wurde nach Presseberichten nicht<br>zwangsgeräumt, sondern darf unter Auflagen den Betrieb weiterführen. Dazu bitten wir<br>um Beantwortung folgender Fragen:<br>a) Welche Mängel wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle<br>festgestellt?<br>b) Welche Auflagen wurden erteilt, die den Weiterbetrieb ermöglichten?<br>c) Warum war es nicht möglich, entsprechende Auflagen auch für alle oder einzelne<br>Wohnungen zu erteilen und so die Räumung zu vermeiden?</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376715</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 12:01:43 +0200</pubDate>
                <title>„Wer bestellt, bezahlt&quot; – Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/wer-bestellt-bezahlt-klage-gegen-das-land-nordrhein-westfalen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 02.07.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Duisburg beschließt:</p><ol><li>Der Rat stellt fest, dass die gegenwärtige Finanzausstattung der Stadt Duisburg durch das Land Nordrhein-Westfalen den Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 GG sowie Art. 78 Abs. 1–3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr entspricht.</li><li>Der Rat stellt fest, dass das in Art. 78 Abs. 3 LV NRW verankerte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) strukturell verletzt wird, weil Pflichtaufgaben übertragen oder erweitert werden, ohne dass eine vollständige, dauerhafte und aufgabengerechte Finanzierung sichergestellt ist.</li><li>Der Rat sieht darin einen anhaltenden Eingriff in die kommunale Finanzhoheit und den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie.</li><li>Die Einleitung verfassungsrechtlicher Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird vorbereitet.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt,<br>a) die Voraussetzungen für ein solches Verfahren unter Einbeziehung externen verfassungsrechtlichen Sachverstands zu prüfen,<br>b) eine gerichtsfeste Dokumentation der strukturellen Unterfinanzierung zu erstellen,<br>c) dem Rat eine Entscheidungsgrundlage für ein Verfahren vorzulegen.</li><li>Die Stadt Duisburg strebt ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Kommunen an.</li><li>Die Verwaltung berichtet dem Rat spätestens zur nächsten Sitzung über den Stand der Prüfung.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung</p>
<p>Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 78 LV NRW umfasst auch die Pflicht des Landes, eine auskömmliche finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen. Das Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land insbesondere dazu, bei Aufgabenübertragungen eine vollständige und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Praktisch ist die Stadt Duisburg aber mit nicht auskömmlich finanzierten Pflichtaufgaben belastet. Die gilt insbesondere für:</p><ul class="list-normal"><li><strong>Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Eingliederungshilfe):</strong><br>steigende Fallzahlen und dynamische Kostenentwicklungen ohne entsprechende Anpassung der Refinanzierung. </li><li><strong>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):</strong><br>erhebliche und schwankende Kosten für Unterkunft, Versorgung und Integration, die durch Land und Bund nicht vollständig gedeckt werden.&nbsp;</li><li><strong>Kindertagesbetreuung (KiBiz / Rechtsanspruch auf Betreuung):</strong><br>gesetzlich garantierter Anspruch auf einen KiTa-Platz bei gleichzeitig unzureichender Finanzierung der Betriebskosten, steigenden Personalkosten und Investitionsbedarfen; kommunale Eigenanteile wachsen kontinuierlich. </li><li><strong>Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit 2026:</strong><br>erhebliche Investitions- und Betriebskosten ohne vollständige Gegenfinanzierung.&nbsp; </li><li><strong>Inklusion und schulische Aufgaben:</strong><br>zusätzliche Personal- und Sachkosten bei unzureichender Landesfinanzierung.&nbsp;</li><li><strong>Kommunale Wärmeplanung:</strong><br>neue gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Energiewende, verbunden mit Planungs-, Personal- und Umsetzungskosten, ohne gesicherte dauerhafte Finanzierung.</li><li><strong>ÖPNV und weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge:</strong><br>politisch gesetzte Leistungsanforderungen ohne entsprechende Kostendeckung.&nbsp; </li><li><strong>Pandemiefolgekosten:</strong><br>zeitlich gestreckte Haushaltsbelastungen durch Abschreibungsmechanismen statt vollständiger Kompensation.</li></ul><p>Diese Aufgaben sind rechtlich verpflichtend und entziehen sich weitgehend kommunaler Steuerung, während die Finanzierungslasten bei der Kommune verbleiben.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung ist eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung unzulässig, wenn sie dazu führt, dass Kommunen ihre Pflichtaufgaben nur unter Inkaufnahme von Defiziten erfüllen können. Die fortgesetzte Übertragung und Ausweitung von Aufgaben ohne auskömmliche Finanzierung begründet daher einen verfassungsrechtlich relevanten Zustand.</p>
<p>Die Klärung dieser Frage erfordert eine verfassungsgerichtliche Überprüfung, da die Problematik strukturell und dauerhaft ist, politische Lösungen bislang nicht erfolgt sind und die kommunale Selbstverwaltung substantiell betroffen ist.</p>]]></content:encoded>
                
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