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            <title>Die Linke Kreisverband Duisburg: RSS-Feed</title>
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            <copyright>Die Linke Kreisverband Duisburg</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 22:53:26 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-376716</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 12:12:11 +0200</pubDate>
                <title>Zwangsräumungen Harmoniestraße 22</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/zwangsraeumungen-harmoniestrasse-22/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 02.07.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Inhalt</p>
<p><br>1. Am 10. Juni 2026 wurden durch die Task Force Problemimmobilien Wohnungen in der<br>Harmoniestraße 22 in Ruhrort geräumt. Dazu bitten wir um Beantwortung folgender<br>Fragen:<br>a) Aufgrund welcher konkreten Mängel wurden die einzelnen Wohnungen<br>zwangsgeräumt?<br>b) Bis wann müssen die jeweiligen Mängel behoben sein?<br>c) Gibt es Auflagen für den Vermieter?<br>d) Wie viele Personen waren von der Räumung betroffen und wie viele davon waren<br>minderjährig?<br>e) Wo sind die geräumten Personen untergekommen?<br>f) Wie wird während des Einsatzes durch die beteiligten Behörden Sorge getragen für<br>das Kindeswohl und den Umgang mit vulnerablen Personen (Erkrankte, Personen<br>mit Behinderung, Schwangere, etc.)?</p>
<p><br>2. Die Spielhalle im Erdgeschoss des Gebäudes wurde nach Presseberichten nicht<br>zwangsgeräumt, sondern darf unter Auflagen den Betrieb weiterführen. Dazu bitten wir<br>um Beantwortung folgender Fragen:<br>a) Welche Mängel wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielhalle<br>festgestellt?<br>b) Welche Auflagen wurden erteilt, die den Weiterbetrieb ermöglichten?<br>c) Warum war es nicht möglich, entsprechende Auflagen auch für alle oder einzelne<br>Wohnungen zu erteilen und so die Räumung zu vermeiden?</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376715</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 12:01:43 +0200</pubDate>
                <title>„Wer bestellt, bezahlt&quot; – Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/wer-bestellt-bezahlt-klage-gegen-das-land-nordrhein-westfalen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 02.07.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Duisburg beschließt:</p><ol><li>Der Rat stellt fest, dass die gegenwärtige Finanzausstattung der Stadt Duisburg durch das Land Nordrhein-Westfalen den Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 GG sowie Art. 78 Abs. 1–3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr entspricht.</li><li>Der Rat stellt fest, dass das in Art. 78 Abs. 3 LV NRW verankerte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) strukturell verletzt wird, weil Pflichtaufgaben übertragen oder erweitert werden, ohne dass eine vollständige, dauerhafte und aufgabengerechte Finanzierung sichergestellt ist.</li><li>Der Rat sieht darin einen anhaltenden Eingriff in die kommunale Finanzhoheit und den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie.</li><li>Die Einleitung verfassungsrechtlicher Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird vorbereitet.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt,<br>a) die Voraussetzungen für ein solches Verfahren unter Einbeziehung externen verfassungsrechtlichen Sachverstands zu prüfen,<br>b) eine gerichtsfeste Dokumentation der strukturellen Unterfinanzierung zu erstellen,<br>c) dem Rat eine Entscheidungsgrundlage für ein Verfahren vorzulegen.</li><li>Die Stadt Duisburg strebt ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Kommunen an.</li><li>Die Verwaltung berichtet dem Rat spätestens zur nächsten Sitzung über den Stand der Prüfung.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>Begründung</p>
<p>Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 78 LV NRW umfasst auch die Pflicht des Landes, eine auskömmliche finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen. Das Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land insbesondere dazu, bei Aufgabenübertragungen eine vollständige und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Praktisch ist die Stadt Duisburg aber mit nicht auskömmlich finanzierten Pflichtaufgaben belastet. Die gilt insbesondere für:</p><ul class="list-normal"><li><strong>Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Eingliederungshilfe):</strong><br>steigende Fallzahlen und dynamische Kostenentwicklungen ohne entsprechende Anpassung der Refinanzierung. </li><li><strong>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):</strong><br>erhebliche und schwankende Kosten für Unterkunft, Versorgung und Integration, die durch Land und Bund nicht vollständig gedeckt werden.&nbsp;</li><li><strong>Kindertagesbetreuung (KiBiz / Rechtsanspruch auf Betreuung):</strong><br>gesetzlich garantierter Anspruch auf einen KiTa-Platz bei gleichzeitig unzureichender Finanzierung der Betriebskosten, steigenden Personalkosten und Investitionsbedarfen; kommunale Eigenanteile wachsen kontinuierlich. </li><li><strong>Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit 2026:</strong><br>erhebliche Investitions- und Betriebskosten ohne vollständige Gegenfinanzierung.&nbsp; </li><li><strong>Inklusion und schulische Aufgaben:</strong><br>zusätzliche Personal- und Sachkosten bei unzureichender Landesfinanzierung.&nbsp;</li><li><strong>Kommunale Wärmeplanung:</strong><br>neue gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Energiewende, verbunden mit Planungs-, Personal- und Umsetzungskosten, ohne gesicherte dauerhafte Finanzierung.</li><li><strong>ÖPNV und weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge:</strong><br>politisch gesetzte Leistungsanforderungen ohne entsprechende Kostendeckung.&nbsp; </li><li><strong>Pandemiefolgekosten:</strong><br>zeitlich gestreckte Haushaltsbelastungen durch Abschreibungsmechanismen statt vollständiger Kompensation.</li></ul><p>Diese Aufgaben sind rechtlich verpflichtend und entziehen sich weitgehend kommunaler Steuerung, während die Finanzierungslasten bei der Kommune verbleiben.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung ist eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung unzulässig, wenn sie dazu führt, dass Kommunen ihre Pflichtaufgaben nur unter Inkaufnahme von Defiziten erfüllen können. Die fortgesetzte Übertragung und Ausweitung von Aufgaben ohne auskömmliche Finanzierung begründet daher einen verfassungsrechtlich relevanten Zustand.</p>
<p>Die Klärung dieser Frage erfordert eine verfassungsgerichtliche Überprüfung, da die Problematik strukturell und dauerhaft ist, politische Lösungen bislang nicht erfolgt sind und die kommunale Selbstverwaltung substantiell betroffen ist.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376512</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 15:27:42 +0200</pubDate>
                <title>Veränderungen bei den Dienststellenstandorten des Jobcenters Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/veraenderungen-bei-den-dienststellenstandorten-des-jobcenters-duisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Personal- und Verwaltungsausschuss am 25. Juni 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><br>Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:<br>&nbsp;</p><ol><li>Gab es seit 2025 Veränderungen bei den Dienststellenstandorten des Jobcenters Duisburg, insbesondere der Geschäftsstelle West in Rheinhausen?<br>&nbsp;</li><li>Sind Umzüge, Teilverlagerungen oder Flächenanpassungen erfolgt, beschlossen oder in Prüfung?<br>&nbsp;</li><li>Welche Miet- bzw. Bewirtschaftungskosten entstehen aktuell für den Standort Rheinhausen?<br>&nbsp;</li><li>Bestehen laufende Mietvertragsänderungen, Neuverhandlungen oder Konsolidierungsüberlegungen?<br>&nbsp;</li><li>Wurden Organisationseinheiten, Teams oder Aufgabenbereiche der Geschäftsstelle West verlagert?<br>&nbsp;</li><li>Welche Auswirkungen hätten bzw. haben Standortänderungen auf Personal, Erreichbarkeit und Bürgerkontakt?<br>&nbsp;</li><li>Wie bewertet die Verwaltung die Erreichbarkeit des Standorts hinsichtlich ÖPNV, Barrierefreiheit und Publikumsverkehr?<br>&nbsp;</li><li>Gab es Beschwerden, Hinweise oder Rückmeldungen zu geänderten Zuständigkeiten oder Anlaufstellen?<br>&nbsp;</li><li>Gibt es ein übergeordnetes Standort- oder Flächenkonzept für Jobcenter-Dienststellen in Duisburg?</li></ol>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376505</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 12:36:05 +0200</pubDate>
                <title>Sichere öffentliche Räume für alle – Umgang mit sexualisierter Belästigung (Catcalling) in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/sichere-oeffentliche-raeume-fuer-alle-umgang-mit-sexualisierter-belaestigung-catcalling-in-duisburg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Gleichstellungsausschuss am 22. Juni 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Gleichstellungsausschuss möge beschließen:</p>
<p>1. Sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, verstanden als verbale oder nonverbale sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum wird ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung nach §27 des Ordnungsbehördengesetzes NRW aufgenommen.</p>
<p>2. Ein konkreter Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung erarbeitet und dem Rat der Stadt Duisburg zur Beschlussfassung vorgelegt.</p>
<p>3. Es wird geprüft, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann. Das Programm ist langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt Duisburg zu verankern und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt durchzuführen.</p>
<p>4. Es wird geprüft, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Duisburg, insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme, um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können oder ob hierfür ein entsprechendes Meldetool einzurichten ist.</p>
<p>5. Die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse werden auf Landes- und Bundesebene eingebracht und über geeignete Gremien, insbesondere kommunale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen.</p>
<p>Begründung</p>
<p>Sexualisierte Gewalt und Belästigung sind nach wie höchst präsent im gesellschaftlichen miteinander. Der öffentliche Raum wird dadurch für weiblich gelesene und weitere marginalisierte Personengruppen zu einem Gefahrenraum. Sexualisierte Gewalt und Belästigung beeinträchtigen damit das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere von o.g. Gruppen.&nbsp;<br>Erhebungen der Europäischen Grundrechteargentur (FRA) zeigen hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in ganz Europa. Erfasst wurden dabei insbesondere verbale und nonverbale Formen wie sexuell anzügliche Kommentare oder aufdringliche Bemerkungen; zugleich kann von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Auch deutsche Studien belegen eine hohe Verbreitung entsprechender Erfahrung im Alltag und zeigen, dass viele Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheitsgefühlen anpassen.<br>Bezüglich dieses Themenkomplexes bestehen in der deutschen Rechtsprechung nach wie vor strukturelle und rechtliche Gesetzeslücken.<br>Der Schutz vor sexueller Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst im Wesentlichen das Arbeitsleben, währen für den öffentlichen Raum bislang keine vergleichbaren niedrigschwelligen ordnungsrechtlichen Regelungen bestehen.<br>Nach Einschätzungen der Antidiskriminierungsstelle nimmt Deutschland damit im europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein. Städte und damit besonders deren Bürgerinnen sind damit unmittelbar mit den Auswirkungen konfrontiert und verfügen bislang nur über begrenzte Instrumente, auf alltägliche, aber belastende Verhaltensweisen wie Catcalling angemessen zu reagieren. Es ist Aufgabe der Stadt Duisburg die sichere Nutzung öffentlicher Räume für alle Menschen zu gewährleisten.<br>Des weiteren hat der Ausschuss für Gleichstellung mit dem Antrag DS-Nr.:25-0614 beschlossen, dass die Stadt Duisburg sich bemüht, Mitglied des bundesweiten Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ zu werden. Mit diesem Beitritt verpflichtet sich die Stadt Duisburg, strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus zu stärken und bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und soweit möglich zu schließen. Der vorliegende Antrag konkretisiert diese Selbstverpflichtung für den öffentlichen Raum und setzt sie auf kommunaler Ebene um.<br>Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung schafft klare Handlungsmaßstäbe, stärkt den präventiven Ansatz und ermöglicht ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Duisburg gewonnenen Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts leisten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verankerung entsprechender Tatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen.<br>Ziel des Antrags ist es, die sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums in Duisburg zu stärken und zugleich einen evidenzbasierten Impuls für eine weitergehende rechtliche Klärung auf Landes- und Bundesebene zu setzen.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 16:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Bericht über die Versorgung psychisch beeinträchtigter Menschen in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/bericht-ueber-die-versorgung-psychisch-beeintraechtigter-menschen-in-duisburg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion Die Linke beantragt hiermit einen mündlichen Bericht der Psychiatriekoordinatorin und eines Vertreters oder einer Vertreterin des Gemeindepsychiatrieverbundes zur Lage psychisch beeinträchtigter Menschen in Duisburg im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der insbesondere zu folgenden Frage Auskunft geben soll:<br><br>&nbsp; &nbsp;• Inwiefern ist der allseits beklagte Anstieg psychischer Erkrankungen im Gesundheitssystem in Duisburg bemerkbar? Inwiefern sind die Einrichtungen darauf eingerichtet erhöhte Hilfebedarfe aufzufangen?<br><br>&nbsp; &nbsp;• In welchen Bereichen der psycho-sozialen Versorgung gibt es Defizite bzw. Versorgungslücken? Um welche Lücken handelt es sich dabei genau?<br><br>&nbsp; &nbsp;• Welche Schritte werden erwogen, geplant und umgesetzt, um diese Lücken zu schließen, und welche Hindernisse tun sich dabei auf?<br><br>Psychisch beeinträchtige Menschen sollen mit den erforderlichen Hilfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen und an den gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Regelfall ist nicht die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, sondern das Wohnen in den eigenen vier Wänden im Stadtteil; mit Arbeit und Beschäftigung und einem akzeptierenden und unterstützenden sozialen Umfeld. Seit den 1970er Jahren wird daran gearbeitet, diesen Anspruch umzusetzen. Er ist verbürgt in der UN-Behindertenkonvention und soll im Rahmen der Reform des Bundesteilhabegesetzes konkretisiert und umgesetzt werden. Es scheint aber so zu sein, dass dieses Reformvorhaben, insbesondere in unsere Region, zunehmend ins Stocken geraten, weil der maßgebliche Leistungsträger – der LVR – nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügt.<br><br>&nbsp; &nbsp;• Inwieweit wird diese Auffassung geteilt? Inwiefern sind die Auswirkungen einer mangelhaften Leistungsfähigkeit des LVR in Duisburg bei den Betroffenen spürbar?</p>
<p>Die Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen kann nur in einem Umfeld gelingen, das ihnen Offenheit, Verständnis und Toleranz (für abweichendes Verhalten) entgegenbringt. Hier ist die gesamte Stadtgesellschaft gefordert. Hier geht es unter anderen um die Bereitstellung angemessenen Wohnraums.<br><br>&nbsp; &nbsp;• Ist dieser in allen Stadtteilen gesichert?&nbsp;<br><br>Der zum Glück mit rechtlichen Mitteln gestoppte Versuch, einen psychisch kranken Menschen aus der stationären Heilbehandlung abzuschieben, und der bedauerliche Vorfall im Regenbogenhaus, bei dem ein psychisch kranker Bewohner bei einem Polizeieinsatz angeschossen wurde, werfen zudem die Fragen auf, inwiefern Ordnungsbehörden ausreichend auf den Umgang mit psychisch kranken Menschen vorbereitet sind und wie gut die Kommunikation zwischen Ordnungsbehörden und dem Hilfesystem funktioniert.<br><br>&nbsp; &nbsp;• Was wird getan, um derartige Fälle in Zukunft im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern?<br><br>Die Befassung des Ausschusses soll Gelegenheit geben, sachlich und über Parteigrenzen hinweg, Initiativen zu ergreifen, um die Situation der psycho-sozialen Versorgung Schritt für Schritt zu verbessern.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 16:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/gesundheitsversorgung-von-gefluechteten-kindern-und-jugendlichen-in-duisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 12.06.2026 tritt die von Menschenrechtsorganisationen unisono stark kritisierte GEAS-Reform in Kraft. Diese beinhaltet jedoch eine Verbesserung der Rechtsstellung von Minderjährigen hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung: Kindern von Asylantragstellenden und minderjährigen Antragstellenden ist künftig dieselbe Art von Gesundheitsversorgung zu gewähren wie Minderjährigen eigener Staatsangehörigkeit (Art. 22 Abs. 2 Satz 1 der Aufnahmerichtlinie 2024, (ARL)). Demzufolge haben Minderjährige Ausländer:innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, uneingeschränkt Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach §§ 47 - 52 SGB XII.</p>
<p>Daher bitten wir die Stadt Duisburg um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>&nbsp; &nbsp;• Welcher Anteil der oben genannten Personengruppe hat seit dem 12.06.2026 Zugang zur Gesundheitsversorgung analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten?<br><br>&nbsp; &nbsp;• Falls diese Umstellung von der nunmehr „alten“, eingeschränkten Gesundheitsversorgung hin zur nun geltenden Regelungen nach &nbsp;§ 4 Absatz 4 AsylbLG und § 264 Absatz 2 - 7 SGB noch nicht abschließend erfolgt ist, bitten wir um Mitteilung weshalb dies der Fall ist und zu wann die Stadt Duisburg mit der abschließenden Umsetzung rechnet.<br><br>&nbsp; &nbsp;• Wie hat oder wird die zuständige Sozialbehörde die betroffenen Familien von dieser Änderung informieren?&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376514</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 16:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Entwicklung der Wohnungslosigkeit in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/entwicklung-der-wohnungslosigkeit-in-duisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16. Juni 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vorbemerkung: Steigende Mieten, der Wegfall preisgünstigen Wohnraums, das Anwachsen der Bevölkerung, die Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und vermehrte soziale Notlagen führen auch in Duisburg dazu, dass erschwinglicher Wohnraum knapp wird, Menschen ihre Wohnung verlieren, für immer längere Zeit in städtischen Notunterkünften unterkommen müssen und lange brauchen, eine neue Wohnung zu finden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:</p>
<p>1. Wir bitten um eine Aktualisierung und Konkretisierung der Angaben im Sozialbericht Wohnen, der nur Zahlen bis 2023 liefert. Bereits im Jahre 2023 hat sich die Zahl der Obdachlosen wieder deutlich nach oben entwickelt:</p>
<p>&nbsp; &nbsp;a) Wie haben sich die Belegungszahlen in den städtischen Notunterkünften in den letzten 3 Jahren entwickelt?</p>
<p>&nbsp; &nbsp;b) Wie hat sich die Verweildauer der Personen in diesem Zeitraum entwickelt?</p>
<p>&nbsp; &nbsp;c) Gibt es Erhebungen darüber, aus welchen Gründen die Betroffenen ihren Wohnraum verloren haben (Mietrückstände, Verhaltensbedingte Wohnraumkündigung, bauordnungsrechtliche Maßnahmen) und welche Gründe dazu geführt haben, dass der Aufenthalt im Obdach beendet werden konnte (Neue Wohnung, Heimunterbringung, Wegzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland)?</p>
<p>&nbsp; &nbsp;d) Liegen Erkenntnisse darüber vor, welche Personengruppen nach Alter, Geschlecht, sozialen Status und Herkunft besonders betroffen sind? Wenn ja, bitten wir um eine übersichtliche Auswertung des vorhandenen Datenmaterials! Insbesondere interessiert, ob Kinder, alte Menschen und besonders hilfsbedürftige Personen betroffen sind!</p>
<p>2. In welchen Fällen gelingt es nach dem Wohnungsnotfallplan der Stadt den Betroffenen den angestammten Wohnraum zu erhalten? In welchen Fällen gelingt dies nicht oder wird es gar erst angestrebt?</p>
<p>3. Wie hoch sind die täglich/monatlichen anfallenden Gebühren für die Unterkunft? Differieren diese nach den Unterkünften? Von wem werden sie getragen? Decken die Gebühren die tatsächlichen Kosten ab? Welche Kostenarten können nicht auf die Nutzer umgelegt werden? Entsteht der Stadt dadurch ein Defizit? Wie hoch ist dieses?</p>
<p>4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, welche Hilfsangebote werden gemacht, um die Betroffene schnellstmöglich mit Wohnraum zu versorgen? Was sind die Gründe, an denen die Vermittlung in Wohnraum scheitert?</p>
<p>5. Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung? Und wie könnten diese schnell umgesetzt werden?</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 16:03:00 +0200</pubDate>
                <title>Schutz vor Wassersperren</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/schutz-vor-wassersperren/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16. Juni 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung der Stadt Duisburg und die Stadtwerke Duisburg als kommunaler Versorgungsträger werden gebeten zu prüfen, durch welche Maßnahmen Mieter:innen als Endverbraucher vor den fatalen Folgen der Einstellung der Belieferung mit Wasser geschützt werden können. Eine vergleichbare Problematik besteht auch bei der zentralen Versorgung mit Gas oder Fernwärme. Auch hier ist nach Lösungen zu suchen.</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Ohne fließendes Wasser ist eine Nutzung von Wohnraum praktisch nicht möglich. Der Ausfall der Lieferung führt über kurz oder lang zu unhygienischen und gesundheitsschädlichen Verhältnissen. In der Regelung erfolgt die Versorgung durch die Stadtwerke durch einen Belieferungsvertrag zwischen dem Eigentümer/Vermieter der Immobilie mit den Stadtwerken. Das Wasser wird dann hausintern an die Bewohner weitergeleitet. Teilweise wird der Verbrauch der einzelnen Wohnungen durch Zähler erfasst und so mit den Mieterparteien abgerechnet. Oder es erfolgt eine Umlage nach dem geschätzten Verbrauch, meistens nach der Anzahl der Bewohner. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen den Mietparteien als Endverbrauchern und den Stadtwerken gibt es in der Regel nicht.</p>
<p>Grundsätzlich müssen sich die Mieter:innen darauf verlassen können, dass ihr Vermieter den Vertrag mit den Stadtwerken einhält, die Belieferung mit Wasser erfolgt und sie über Leitungswasser verfügen können. Leider ist es in den vergangenen Jahren nicht nur einmal vorgekommen, dass Zahlungen des Vermieters an die Stadtwerke ausgeblieben sind. Im Rahmen des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses haben die Stadtwerke das Recht, zumindest bei erheblichen Zahlungsrückständen die Belieferung einzustellen. Das bringt die Mieter:innen in eine prekäre Situation. Zumeist haben sie selbst Wassergeld an den Vermieter geleistet. Sie haben aber keinen eigenen rechtlichen Anspruch auf Fortsetzung der Belieferung gegenüber den Stadtwerken, weil sie selbst keinen Belieferungsvertrag haben.</p>
<p>Allerdings ist der Belieferungsvertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter als Vertrag mit Schutzpflichten zugunsten Dritter nämlich der betroffenen Mieter:innen zu werten. Die Schutzpflichten gelten nicht nur für den Vermieter, sondern auch für das Versorgungsunternehmen. Bleibt der Vermieter säumig, müssen die Stadtwerke insbesondere in ihrer Eigenschaft als kommunales Versorgungsunternehmen, alles in ihrer Macht Liegende tun, um Schaden von den Vermietern als Endverbraucher abzuwenden. Das bedeutet im einzelnen: Die Mieter müssen über eine drohenden Wassersperre und ihre Gründe frühzeitig informiert werden. Nur so können sie mit den mietvertraglichen Mitteln den Vermieter zur Einhaltung seiner Belieferungspflicht anhalten. Und nur so besteht auch die Möglichkeit, etwa durch die direkte Zahlung des Wassergeldes an die Stadtwerke oder auf ein Treuhandkonto, die Belieferung weiter sicherzustellen. Nur die umfassende Information der Mietparteien und das Aufzeigen von Handlungsoptionen ermöglicht ihnen, die Unbewohnbarkeit ihrer Wohnungen durch eigenes Handeln abzuwenden.</p>
<p>Soweit die Fälle hier bekannt geworden sind, haben die Stadtwerke eine umfassende Information der Mietparteien und Hilfestellungen unterlassen, mit der Folge, dass diese erheblich verunsichert worden sind und um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten mussten.</p>
<p>Die Stadt selbst ist hier in mehrfacher Hinsicht in der Verpflichtung. Zum einen ist der Erhalt von Wohnraum eine kommunale Aufgabe. Aus dem Auftrag zur kommunalen Daseinsvorsorge hat die Stadt alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bewohnbarkeit der Wohnungen zu erhalten. Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Stadt im Wege der Ersatzvornahme an seiner Stelle, ausstehende Zahlungen an die Stadtwerke leisten und sich ihre Forderungen gegen den Eigentümer grundbuchrechtlich sichern lassen. Zudem kann die Stadt als Gesellschafterin der Stadtwerke darauf Einfluss nehmen, dass die Durchsetzung der Ansprüche, nicht auf dem Rücken der Mieter erfolgt.</p>
<p>Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es sind vielleicht nicht viele Fälle, die von dem Problem betroffen sind, aber es sind längst keine Einzelfälle mehr. Zudem haben wir es auf dem Wohnungsmarkt in Duisburg mit einer sehr undurchsichtigen Eigentümerstruktur zu tun. Längst nicht alle Immobilienunternehmen, die in Duisburg Wohnungen besitzen und verwalten, zeichnen sich durch ein seriöses Geschäftsgebaren aus. Vielen ist der Schutz ihrer Mieter egal.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375754</guid>
                <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 20:33:42 +0200</pubDate>
                <title>Reisefähigkeitsbegutachtungen für Flugabschiebungen </title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/reisefaehigkeitsbegutachtungen-fuer-flugabschiebungen/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 04.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir danken für die Beantwortung der Anfrage DS 26-0277 aus der Ratssitzung vom 24.02.2026.<br>Im Rahmen dessen ergeben sich weitere Fragen zu den Vertragsbeziehungen der Stadt Duisburg mit externen Gutachtern, zu Datenschutzbestimmungen sowie zu den Rechten der Betroffenen.</p>
<p>Wir bitten um Auskunft zu den nachfolgenden Punkten. Sollten einzelne Fragen nicht im öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet werden können, bitten wir darum, diese in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.</p>
<p><i>1. Vertragsbeziehungen der Stadt Duisburg zu externen medizinischen Gutachtern in Abschiebeverfahren</i></p>
<p>a) Zu welchen konkreten Unternehmen unterhält die Stadt Duisburg Geschäftsbeziehungen zur Erstellung von medizinischen Gutachten für Abschiebungsverfahren? (Bitte auflisten)&nbsp;</p>
<p>b) Sofern eine Vertragsbeziehung zwischen der Stadt und d.med works GmbH zu Stande kommt, welche Daten erhält die Firma d.med works GmbH von den behandelnden Ärzt:innen?</p>
<p>c) Bei einer Beauftragung der d.med works GmbH: Wie sieht der Kostenrahmen für die ärztliche Begutachtung aus? Welche Beträge werden für welche Dienstleistungen gezahlt? (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungskategorie)</p>
<p>d) Falls keine Vertragsvereinbarung zwischen der d.med works GmbH und der Stadt Duisburg zu Stande kommt, welche Daten der Betroffenen werden dann an die Firma d.med works GmbH weitergeleitet?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>2. Kosten für Reisefähigkeitsbegutachtungen im Rahmen von Abschiebeverfahren</i></p>
<p>a) Nach Aussagen der Stadt Duisburg (Antwort auf DS 26-0277) werden die Kosten für ärztliche Gutachten vom MKJFGFI erstattet. Bedeutet dies, dass den Betroffenen die Reisefähigkeitsbegutachtung nicht in Rechnung gestellt wird?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>3. Zuständigkeiten der Ausländerbehörde Duisburg</i></p>
<p>Laut Rechtsprechung des EuGH vom 4.9.2025 – C 212/25 muss die Ausländerbehörde im Rahmen des Art. 5 der Rückführungsrichtlinie gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Abschiebung berücksichtigen. Nach Regelung des § 60a Abs. 2c AufenthG ist generell davon auszugehen, dass gesundheitliche Gründe der Abschiebung nicht entgegenstehen.&nbsp;</p>
<p>a) Welche Schritte wird die Stadt Duisburg unternehmen, um das EuGH Urteil in die Praxis umzusetzen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>4. Fachärztliche Expertise</i></p>
<p>Nach Aussage der Stadt Duisburg (Antwort auf DS 26-0277) wird zur Begutachtung ein entsprechender Facharzt hinzugezogen, sofern das Krankheitsbild dies erforderlich macht.</p>
<p>a) Wie häufig wurden in den Jahren 2020 bis 2026 Fachärzt:innen im Rahmen der Erstellung von Reisefähigkeitsbegutachtungen hinzugezogen?</p>
<p>b) Erkennt die Stadt Duisburg ob die Firma d.med works GmbH tatsächlich Fachärzt:innen heranzieht? Wenn ja, woran?</p>
<p><br><i>5. Datenschutz und Rechte der Betroffenen</i></p>
<p>a) Wie werden die Betroffenen hinsichtlich des Datenschutzes belehrt?</p>
<p>b) Was erfolgt, wenn die Betroffenen der Speicherung ihrer Daten bei der Ausländerbehörde, bei Vertragsärzt:innen der d.med works GmbH und bei der Firma d.med works GmbH selbst nicht zustimmen? Was erfolgt, wenn die Betroffenen die Weitergabe ihrer Daten an d.med works GmbH ablehnen?</p>
<p>c) Die „BestRückLuft“ Bestimmung der Bundespolizei enthält keine Bestimmungen zum Datenschutz. Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage geht die Stadt Duisburg davon aus, dass eine Übermittlung statthaft ist?</p>
<p><br>Hinsichtlich der Übermittlungsberechtigung für personenbezogene Daten bei notwendigen Untersuchungen beruft sich die Stadt Duisburg auf §88 AufenthG (Antwort auf DS 26-0277). § 88 AufenthG regelt lediglich die Weitergabe von Daten öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörde. Bei den beauftragten Mediziner:innen der Firma d.med works GmbH handelt es sich nicht um öffentliche Stellen.</p>
<p>d) Auf welcher gesetzlichen Grundlage übermitteln die Ärzt:innen die Daten des Betroffenen an die Ausländerbehörde? Auf welche gesetzliche Grundlage werden die Daten des Betroffenen an die Firma d.med GmbH, bzw. an dessen vermittelte Ärzt:innen weitergegeben? Warum erfolgt eine Weitergabe an die d.med works GmbH, wenn diese nicht der Vertragspartner der Stadt Duisburg sondern lediglich eine Vermittlungsrolle zu Ärzt:innen einnimmt?</p>
<p><br>Ferner dürfen die gewonnenen Daten nach § 88 Abs. 2 AufenthG nur dann an Dritte weitergeben werden, wenn bei dem Betroffenen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Ausländers oder Dritte besteht, oder wenn der Betroffene Betäubungsmittel konsumiert.</p>
<p>e) Auf welche Grundlage erfolgt die Übermittlung der Daten an Amtsgerichte, Abschiebehafteinrichtungen oder die Bundespolizei, wenn keine dieser Gefahren vorliegt?</p>
<p>f) Wie erfolgt die Übermittlung der Daten zwischen der Stadt Duisburg, der Firma d.med works GmbH, den jeweiligen Vertragsärzt:innen, der Bundespolizei und den Abschiebehafteinrichtungen? Wie wird sichergestellt, dass auf diesen Wegen der Datenschutz eingehalten wird?&nbsp;</p>
<p>g) Wie wird sichergestellt, dass diese Daten im Rahmen der Akteneinsicht bei Gericht und der Bundespolizei bei der Abschiebung nicht zugänglich gemacht werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>6. Untersuchungen zur Haftfähigkeit&nbsp;</i></p>
<p>a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Untersuchung zur Haftfähigkeit? Wie werden die Betroffenen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt?</p>
<p>b) Erlässt die Behörde vor der Untersuchung eine schriftliche Mitwirkungsanordnung? (So ja, bitten wir um ein beispielhaftes Exemplar). Wenn ja, wie wird dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, zwischen der Anordnung und der Untersuchung das Verwaltungsgericht anzurufen?</p>
<p><br>Gezeichnet am 30.04.2026</p>
<p>Barbara Laakmann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Antraege/Antwort_Reisefaehigkeitsbegutachtungen_fuer_Flugabschiebungen2_07.26.pdf" class="link-download">→ Antwort der Verwaltung</a> (PDF)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 20:23:38 +0200</pubDate>
                <title>Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/einrichtung-eines-drogenkonsumraums-in-duisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg vom 04.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt hat bereits im Jahr 2023 den Beschluss zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums gefasst. Im September 2024 folgte der Beschluss zum Kauf einer entsprechenden Immobilie.</p>
<p>Dazu stellen wir folgende Fragen:<br>&nbsp;</p>
<p>Wann ist die Eröffnung des Drogenkonsumraums geplant?</p>
<p>Wie ist der aktuelle Stand der Renovierung?</p>
<p>Welche Öffnungszeiten und Angebote werden verfügbar sein?</p>
<p>Welche personelle Ausstattung ist vorgesehen?</p>
<p><br>Wir bitten um Beantwortung zur Sitzung des Rates.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gezeichnet am 30.04.2026</p>
<p>Barbara Laakmann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Antraege/Antwort_Einrichtung_eines_Drogenkonsumraums_in_Duisburg_07.26.pdf" class="link-download">→ Antwort der Verwaltung</a> (PDF)</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 20:14:56 +0200</pubDate>
                <title>Finanzierungsstopp von Integrationskursen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/finanzierungsstopp-von-integrationskursen/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 04.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In Duisburg besuchten zuletzt jährlich knapp 3.000 Menschen einen Integrationskurs. Integrationskurse vermitteln „<i>die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland []. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.“ (vgl. § 43 Abs. 2 AufenthG). </i>Insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache gilt als Schlüssel zur Integration. Er eröffnet Teilhabeperspektiven und ist für viele Zugewanderte Voraussetzung, um Bleiberechtsregelungen zu erfüllen.&nbsp;</p>
<p>Im Februar 2026 informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in seinem Trägerrundschreiben, ab sofort keine Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr zu erteilen. Dies betrifft ca. 45% aller Integrationskursteilnehmenden, deren Zulassung zu diesen Kursen über das BAMF lief. Dieser Einschnitt betrifft vor allem Unionsbürger:innen, Geflüchtete aus der Ukraine, Personen im laufenden Asylverfahren sowie Inhaber:innen einer Ermessensduldung.</p>
<p>Das Wegbrechen der Zugangsmöglichkeiten zu Integrationskursen für diese Personengruppen gefährdet die Teilhabe und Integration enorm. Dies führt zu einer systematischen Ausgrenzung Zugewanderter und Geflüchteter und unterläuft sozial- sowie arbeitsmarktpolitische Ziele. Sprachkursträger melden bereits massive wirtschaftliche Unsicherheiten. Für Duisburg ist davon auszugehen, dass wenigstens alle Träger aus dem Sprachkursträgernetzwerk „Deutsch lernen in Duisburg“ betroffen sind. Gleichzeitig haben Geflüchtete ohne Sprachförderung weitaus schlechtere Chancen auf faire und qualifizierte Arbeit. Ohne die Möglichkeit, die deutsche Sprache strukturiert im Unterricht bis zum Niveau B1 zu erlernen, ist eine Arbeitsaufnahme aber fast unmöglich.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen auf Duisburg:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Wie viele Personen sind in Duisburg vom Wegfall der Bundesförderung für Integrationskurse betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus.</p>
<p>2. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt, den vom BMI-Zulassungsstopp betroffenen Personen Zugang zu Integrationskursen über städtische Behörden zu ermöglichen? Das betrifft insbesondere Zulassungen durch:</p><ul class="list-normal"><li><p>Jobcenter: können Zulassungen zum Integrationskurs gemäß § 5a IntV mit in den Kooperationsplan aufnehmen. Möglicher Personenkreis: Unionsbürger:innen, Ukrainer:innen, Drittstaatler:innen mit Aufenthalt nach § 25. 5 AufenthG im SGB-II Leistungsbezug.</p><p>Duisburger Sprachkursträger berichten hier von einer sehr positiver Kooperation mit dem Jobcenter Duisburg. Für wie lange wird das Jobcenter Duisburg Zulassungen zu Integrationskursen erteilen?</p></li><li>Sozialamt: Personen im Leistungsbezug des AsylbLG können gem. § 44a Abs. 1 Nr. 4 AufenthG durch das Sozialamt bzw. die Bezirksregierung zum Integrationskurs zugewiesen werden (§ 5b AsylbLG).</li><li>Ausländerbehörde: Personen, die keine Leistungen beziehen, können von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten werden, wenn sie „in besonderer Weise integrationsbedürftig“ (gem. § 44a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) sind.&nbsp;</li></ul><p>3. Wie vielen Personen wurde der Zugang zu Integrationskursen über das Jobcenter bereits ermöglicht? Gibt es Fälle, in denen das Jobcenter keine Zulassungen erteilt hat? Für wie lange wird das Jobcenter Duisburg Zulassungen zu Integrationskursen erteilen?</p>
<p>4. Wie wirkt sich die städtische Finanzierung von Integrationskursen für die genannten Personengruppen langfristig auf die städtischen Sozialausgaben aus?</p>
<p>5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Kurswiederholungen von Integrationskursteilnehmenden zu finanzieren? In welchem Umfang wäre dies möglich?</p>
<p>6. Welche Angebote zur Integration und zum Erwerb der deutschen Sprache hat die Stadt Duisburg für diejenigen Personen, denen keine Zulassung zu Integrationskursen von kommunalen Behörden erteilt wird oder erteilt werden kann? Werden Alternativen zu Integrationskursen, beispielsweise in Form kommunaler Sprachförderangebote, werden für diese Personen vorbereitet? So nein, warum nicht?</p>
<p>7. Wie stellt die Stadt Duisburg sicher, dass fehlende Sprachkursfinanzierung durch den Bund die Chancengerechtigkeit der in Duisburg lebenden Bürger:innen der oben genannten Zielgruppen (u. a. Unionsbürger:innen, Geflüchteten, Asylsuchende) beim Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt nicht behindert?</p>
<p>8. Wie plant die Stabsstelle Bildungsregion der Stadt Duisburg, die Bildungslandschaft in der jetzigen Situation zu entwickeln? Wie trägt die Stabsstelle dem Thema der 10. Duisburger Bildungskonferenz 2025: „#BildungWirkt - Wissen.Schafft.Wandel. Mit BNE und Bildungsmonitoring in eine chancengerechte Zukunft steuern“ in Bezug auf Integrationskurse Rechnung?&nbsp;</p>
<p>9. Gibt es Überlegungen der Stadt, Personen mit Deutschkenntnissen unter dem Niveau B1, die im Leistungsbezug des Rechtskreises des SGB III (Agentur für Arbeit, Jobcenter) sind, beim Spracherwerb zu fördern, beispielsweise im Rahmen von Maßnahmen gemäß § 45 Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 SGB III, „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ oder im Rahmen von Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung gemäß § 81 und/oder § 82 des SGB III? Wenn nein, warum nicht?&nbsp;</p>
<p>10. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, eine qualifizierte Kinderbetreuung für Eltern in Integrationskursen verfügbar zu machen?&nbsp;</p>
<p>11. Erfolgt durch die Stadt Duisburg als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe die Übernahme von einmaligen Kosten für einen Integrationskurs für junge Volljährige gemäß dem Urteil des VG Dresden vom 22.10.2025, AZ: 1 K 1370/25? Falls nein, warum nicht?&nbsp;</p>
<p><br>Gezeichnet am 30.04.2026</p>
<p>Barbara Laakmann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Antraege/Antwort_Finanzierungsstopp_von_I-kursen_07.26.pdf" class="link-download">→ Antwort der Verwaltung</a> (PDF)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375692</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 11:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Grüne Stahlstadt Duisburg: Klima- und Ressourcenschutz bei städtischen Vergabeverfahren </title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/gruene-stahlstadt-duisburg-klima-und-ressourcenschutz-bei-staedtischen-vergabeverfahren/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 4. Mai 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:&nbsp;<br>Der Rat der Stadt Duisburg beauftragt die Verwaltung, bei künftigen Vergaben von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen das Kriterium der Klimafreundlichkeit zu priorisieren. Dies beinhaltet:</p>
<p>1. Priorisierung von Klimafreundlichkeit in Vergabeverfahren<br>Die Beförderung von Lösungen, die zum geringsten CO2-Ausstoß führen durch<br>&nbsp; &nbsp;• Berücksichtigung des (fiktiven) CO2-Schattenpreises bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen.&nbsp;<br>&nbsp; &nbsp;• Berücksichtigung von Recyclinganteilen bei der Materialwahl.<br>&nbsp; &nbsp;• Einpreisung des CO2-Fußabdrucks entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette.<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp;<br>2. Förderung klimafreundlicher Baustoffe<br>Die Stadt Duisburg bekennt sich zur Nachfrage nach klimafreundlichen Baustoffen und Bauprodukten – insbesondere „grünem Stahl“ und „grünem Beton“ – im Rahmen der kommunalen Beschaffung. Dies stärkt die regionale Wertschöpfung und unterstützt die Transformation der heimischen Industrie.</p>
<p>3. Berichtspflichten<br>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Duisburg jährlich über die Umsetzung dieses Beschlusses, die erzielten Fortschritte und die erreichten CO₂-Einsparungen zu berichten. Der erste Bericht ist bis zum 31.12.2027 vorzulegen.</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Umweltbelastungen verursachen immense Kosten für die Gesellschaft. Laut Klimarisikoindex des Institut der Deutschen Wirtschaft vom Januar 2026 ist Duisburg landesweit am Stärksten von Folgen der Klimakrise bedroht: Neben Starkregenfällen, Stürmen und Überflutungen ist mit Wasserknappheit und extremer Hitze zu rechnen. Daher ist es unabdingbar, Klimaschutz systematisch in die städtische Vergabepraxis zu integrieren.<br>Duisburg ist nicht nur besonders von der Klimakrise betroffen, sondern trägt als wichtigster Industriestandort für Stahl in Deutschland besondere Verantwortung. Die Transformation der Stahlproduktion hin zu klimaneutralen Verfahren – insbesondere durch den Einsatz von wassserstoffgestützten Hochöfen – ist nicht nur ein zentraler Hebel für die Erreichung von Klimazielen, sondern auch eine enorme Chance für die heimische Wirtschaft.<br>Duisburg ist daher gefordert, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie leisten und damit den Hochlauf dieser Schlüsseltechnologie unterstützen. Hierbei lassen sich Klimaschutz und Förderung der heimischen Stahlindustrie durch die Novellierung städtischer Vergabeverfahren miteinander verbinden.<br>Vergaberechtlich ist die Stadt Duisburg bereits jetzt verpflichtet, umweltbezogene Aspekte in Vergabeverfahren zu berücksichtigen (§ 97 GWB). Dies ist nicht nur ökologisch geboten, sondern auch rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll.<br>Die Berücksichtigung dieser Kriterien hat zur Folge, dass emissionsärmere und klimafreundlichere Alternativen Vorrang erhalten, da Baumaßnahmen mit einem höheren Anteil treibhausgasintensiver Baustoffe oder Energieversorgungslösungen mit einem hohen Anteil fossiler Energieträger rechnerisch teurer werden. Aktive und nachhaltige Umweltpolitik senkt die ökonomischen und ökologischen Kosten für alle. Gleichzeitig setzt sie ein klares Signal für die industrielle Transformation der lokalen Stahlindustrie.&nbsp;</p>
<p><br>Gezeichnet<br>Barbara Laakmann</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375690</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 10:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Verzicht des Stellens von Strafanzeigen und Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung nach § 265a seitens der DVG</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/verzicht-des-stellens-von-strafanzeigen-und-strafantraegen-wegen-befoerderungserschleichung-nach-265a-seitens-der-dvg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 4. Mai 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:</p>
<p>1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV) (bzw. die entsprechenden Vertreter:innen der Stadt) wird (werden) aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anzuweisen:</p><ul class="list-normal"><li>Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.</li></ul><p><br>2. Die Vertreter:innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anweist:</p><ul class="list-normal"><li>Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der § 265a StGB trifft bis heute überproportional arme oder wohnungslose Menschen. Jährlich werden in Deutschland etwa 9.000 Menschen wegen Schwarzfahrens inhaftiert – eine Praxis, die wir als sozial ungerecht und unverhältnismäßig ablehnen. Das Strafrecht ist das letzte Mittel, das der Staat gegenüber seinen Bürger:innen einsetzen kann und sollte. Beförderungserschleichung ist ein relatives Antragsdelikt, es liegt daher im Ermessen der Stadt als Gesellschafterin der DVG, auf Strafanzeigen zu verzichten. Eine Änderung der Rechtsgrundlage auf Bundesebene, wie sie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorschlägt, ist begrüßenswert, aber keine Voraussetzung.</p>
<p>Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt, dass mildere Mittel ausreichend sind. Eine Entkriminalisierung würde auch Ressourcen zur Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten freimachen. Durch Inhaftierungen wegen Fahrens ohne Fahrschein entstehen dem Staat außerdem jährlich Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro. Diese Mittel könnten sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise für den Ausbau des ÖPNV.</p>
<p>Auch bei Verzicht auf Strafverfolgung kann die DVG ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Bei ausbleibender Zahlung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet, es folgen Mahnungen, Schufa-Einträge und gegebenenfalls Pfändungen. Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt weiterhin nicht ohne Konsequenzen.</p>
<p>Städte wie Münster, Bonn, Düsseldorf und Köln haben bereits beschlossen, auf Strafanträge wegen Fahrens ohne Fahrschein zu verzichten. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass eine Entkriminalisierung machbar und sinnvoll ist und nicht, wie fälschlicherweise behauptet, zu sinkenden Einnahmen oder erhöhtem Aufkommen des Fahrens ohne Fahrschein führt. Bei einer aktuellen Untersuchung in Köln zum Aufkommen ticketloser Fahrgäste seit dem städtischen Verzicht auf Strafanträge stellte sich heraus, dass die Quote ticketloser Fahrgäste keineswegs gestiegen ist. Die Quote ist 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar leicht gesunken.</p>
<p>Gezeichnet am 27.04.26</p>
<p>Pia Waschko</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-375689</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 10:47:00 +0200</pubDate>
                <title>Besonderes Lob für besondere Leistungen</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/besonderes-lob-fuer-besondere-leistungen-1/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an den Rat der Stadt Duisburg am 4. Mai 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>An nahezu allen Schulen in Duisburg gibt es Jugendliche, die im Laufe der letzten Jahre ohne Deutschkenntnisse ‚von der Seite‘ in die jeweilige schulische Laufbahn eingestiegen sind.<br>Einige von ihnen machen schnell große Fortschritte in diesem für sie neuen System, manche schließen sogar mit besonders guten Noten ab.</p>
<p>Die Stadt macht mit einer kleinen Veranstaltung auf diese Jugendlichen aufmerksam und zollt ihnen ein besonderes Lob für ihre besonderen Leistungen.<br>Daher wird wie folgt beschlossen:</p>
<p>&nbsp; &nbsp;1. Alle weiterführenden Schulen werden gebeten, zu einem noch festzulegenden Termin diejenigen Seiteneinsteiger:innen zu melden, die erst im Laufe der planmäßigen Schulzeit von 6, 8 oder 9 Jahren dazugekommen sind und besonders herausragende Ergebnisse bei ihrem jeweiligen Abschluss gezeigt haben.<br>&nbsp; &nbsp;2. Die Stadt lädt diese Jugendlichen und ihre Eltern zu einer Veranstaltung kurz vor den Sommerferien ein.<br>&nbsp; &nbsp;3. Es wird eine Urkunde entwickelt und personenbezogen ausgedruckt.<br>&nbsp; &nbsp;4. Der Oberbürgermeister gibt im Rahmen der o. g. Feier die Urkunden aus.<br>&nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;<br>Mit dieser Aktion, die so gut wie kein Geld kostet, werden diese Absolvent:innen hervorgehoben, sie fühlen sich und ihre Leistungen gesehen und anerkannt. Ihre Familien und sie empfinden Stolz und werden immer davon berichten.<br>Die Stadt findet auf diesen Weise Einwohner:innen, die sich anerkannt und mit ihr verbunden fühlen.</p>
<p><br>Gezeichnet, am 27.04.26<br>Barbara Laakmann</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375695</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 13:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Klimaschutzmaßnahmen für Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/klimaschutzmassnahmen-fuer-duisburg/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIe Linke an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz am 21.04.2026 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Duisburg hält den Negativrekord als heißeste Stadt Nordrhein-Westfalens mit Hitze von 41,6 °C in Hochfeld im Sommer 2025. Im Januar 2026 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) seinen aktuellen „Klimarisikoindex“ vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass Duisburg im Vergleich zu anderen Städten in NRW bis 2050 am Stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sein wird- insbesondere exorbitante Hitzeereignisse und massive Starkregenfälle sind für Duisburg in den kommenden Jahren zu erwarten.<br>In Ruhrort besteht bereits das Projekt Schwammstadt(-viertel), doch dies reicht nicht aus. Bis auf Baerl, Rahm, Bissingheim und Overbruch werden alle Viertel in wenigen Jahrzehnten sehr stark von Hitze und weiteren Wetterextremen betroffen sein. Dies gefährdet insbesondere Kinder, ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und auch armutsbetroffene Menschen, die häufig in kleinen Räumen, ohne Gärten, Klimaanlagen, oder in stark befahrenen und verdichteten Wohnvierteln leben. Wohnviertel mit einer weniger dichten Bebauung am Stadtrand – wie die oben genannten – gelten als „Ausgleichsräume“.<br>Die Temperaturunterschiede können an Hitzetagen, die laut Untersuchung der Stadt künftig doppelt so häufig auftreten werden, in diesen Vierteln bis zu zehn Grad betragen. Aus diesem Grund beantragen wir die Weiterentwicklung des städtischen Klimaanpassungskonzepts unter Berücksichtigung folgender Punkte:</p>
<p>1. Jede weitere Bebauung, die mit einem Verlust von Naturflächen oder Wald einhergeht, ist angesichts des sich beschleunigenden Klimawandels und der damit verbundenen Risiken für die Bevölkerung abzulehnen.</p>
<p>2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Masterplan zur Bewältigung der Klimaerwärmung für jedes Duisburger Wohnviertel zu erstellen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf dem Umgang mit Starkregenereignisse und Hitzetagen zu legen. Daraus hervorgehende Maßnahmen zum Klima- und Bevölkerungsschutz sind einzuleiten.<br><br>3. Das Rahmerbuschfeld ist zu erhalten und erneut unter Landschaftsschutz – mit dem Entwicklungsziel eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets – gestellt werden.</p>
<p><a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Fraktion/Antwort_Klimaneutralitaet_der_Stadt_Duisburg.pdf" class="link-download">Antwort der Verwaltung (PDF)</a></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375694</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 13:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Stoffen im Duisburger Trinkwasser</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/schutz-der-bevoelkerung-vor-gesundheitsschaedlichen-stoffen-im-duisburger-trinkwasser/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIe Linke an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz am 21.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Duisburger Trinkwasserqualität wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit den Stadtwerken untersucht. Die im Dezember 2025 vorgestellten Ergebnisse zeigen eine deutliche Erhöhung der Werte von Per- und<br>polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS, auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt). Besonders auffällig ist der erhöhte Gehalt an Trifluoracetat, das auf den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Langfristig können erhöhte PFAS-Werte zu Leberschäden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.</p>
<p>Daher beantragen wir Folgendes :<br>1. Zur Sensibilisierung der Duisburger Bevölkerung ist eine umfassende<br>Informationskampagne durchzuführen. Hierfür sind Flyer an alle Haushalte zu verteilen, die<br>über die Risiken von PFAS im Trinkwasser aufklären.</p>
<p><br>2. Landwirt:innen, die auf Duisburger Stadtgebiet tätig sind, ist die weitere Anwendung von<br>Pestiziden, die im Trinkwasser zu Trifluoracetat abgebaut werden, zu untersagen.</p>
<p>(abgelehnt)</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375424</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:26:04 +0200</pubDate>
                <title>Rassismus in der Duisburger Stadtverwaltung</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/rassismus-in-der-duisburger-stadtverwaltung/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Personal- und Verwaltungsausschuss am 23. April 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung</strong></p>
<p>Die Berichterstattung der Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 27.02.2026 verweist auf die bundesweite Studie „Institutionen und Rassismus“ des Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rassistische Einstellungen und Diskriminierung in staatlichen Institutionen nicht stärker, aber auch nicht schwächer verbreitet sind als in der Gesamtgesellschaft. Zugleich wird betont, dass insbesondere bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Sinti und Roma, Schwarze Menschen sowie Muslime – im Kontakt mit Behörden Benachteiligungen erfahren können.</p>
<p>Unabhängig von der bundespolitischen Debatte ist für uns als Kommune entscheidend, welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Praxis vor Ort ergeben. Die Stadtverwaltung Duisburg trifft täglich Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung auf Lebenslagen, Teilhabechancen und das Vertrauen in staatliches Handeln.</p>
<p>Gerade in einer vielfältigen Stadtgesellschaft wie Duisburg ist es daher eine Frage der Verwaltungsqualität, Transparenz und Professionalität, mögliche Diskriminierungsrisiken ernst zu nehmen, bestehende Präventionsstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:</p>
<p><u>Umgang mit der Studie und interne Befassung</u></p>
<p>Hat sich die Verwaltungsspitze der Stadtverwaltung Duisburg mit den Ergebnissen der Studie „Institutionen und Rassismus“ des Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt befasst?</p>
<p>Wenn ja: In welchem Gremium und mit welchem Ergebnis?</p>
<p>Wurden die Ergebnisse den Dezernaten, Amtsleitungen und Führungskräften zur Verfügung gestellt oder in internen Leitungsrunden thematisiert?</p>
<p>Plant die Verwaltung eine strukturierte Auswertung der Studienergebnisse für Duisburg?</p>
<p>Wenn nein: Warum nicht?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><u>Fortbildung und Personalentwicklung</u></p>
<p>Welche verpflichtenden Schulungen zu Antidiskriminierung, interkultureller Kompetenz und Diversity haben Beschäftigte der Stadt Duisburg in den letzten drei Jahren absolviert?</p>
<p>Bitte aufgeschlüsselt nach: Gesamtzahl der Teilnehmenden, Anteil der Führungskräfte, Pflicht- vs. freiwillige Angebote.</p>
<p>Ist vorgesehen, Antidiskriminierungs- und Diversitätskompetenz verbindlich in die Führungskräftequalifizierung aufzunehmen?</p>
<p>Wie wird die Wirksamkeit dieser Fortbildungen überprüft (Evaluation, Feedback, externe Begleitung)?</p>
<p><br><u>Beschwerdemanagement und Monitoring</u></p>
<p>Wie viele Beschwerden wegen Diskriminierung oder Benachteiligung durch Verwaltungshandeln sind in den letzten fünf Jahren bei der Stadt Duisburg eingegangen?</p>
<p>Bitte nach Jahr und betroffener Organisationseinheit aufschlüsseln.</p>
<p>Über welche konkreten Anlaufstellen können Bürger:innen Diskriminierung melden (z. B. Beschwerdestelle, Gleichstellungsstelle, Integrationsrat, Ombudsstelle)?</p>
<p>Gibt es ein systematisches Monitoring, um strukturelle Muster in Beschwerden zu erkennen?</p>
<p>Werden die Erkenntnisse aus Beschwerden regelmäßig im Ausschuss für Personal und Verwaltung berichtet?</p>
<p><br><u>Organisationskultur und Leitbild</u></p>
<p>Ist Antidiskriminierung ausdrücklich im Leitbild oder in strategischen Zielsetzungen der Stadt Duisburg verankert?</p>
<p>Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung konkret, um eine diskriminierungssensible Organisationskultur zu fördern (z. B. Leitlinien, interne Kampagnen, Führungskräftevereinbarungen)?</p>
<p>Wird das Thema in Mitarbeiterbefragungen systematisch abgefragt?</p>
<p><br><br>P<u>ersonalstruktur und Chancengleichheit</u></p>
<p>Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Bewerbungsverfahren diskriminierungssensibel zu gestalten (z. B. anonymisierte Verfahren, standardisierte Auswahlkriterien)?</p>
<p>Gibt es Zielvorgaben oder Strategien zur Erhöhung der Diversität im öffentlichen Dienst der Stadt Duisburg?</p>
<p><br><u>Weiteres Vorgehen</u></p>
<p>Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der Studienergebnisse Handlungsbedarf für Duisburg?</p>
<p>Wenn ja: Welche konkreten Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden?</p>
<p>Wenn nein: Warum nicht?</p>
<p>Ist eine externe wissenschaftliche Begleitung oder Evaluation zu Fragen von Diskriminierung und Verwaltungsqualität in Duisburg geplant?</p>
<p><br>Gezeichnet</p>
<p>Marcel Wenzel</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>→ <a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Antraege/Antwort_Rassismus_in_der_Duisburger_Stadtverwaltung_06.26.pdf" class="link-download">Antwort der Verwaltung </a>(PDF)</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375423</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:20:15 +0200</pubDate>
                <title>Leitung der Feuerwehr Duisburg</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/leitung-der-feuerwehr-duisburg/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Linke an den Personal- und Verwaltungsausschuss am 23. April 2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung</strong></p>
<p>Mit Drucksache 25-0503 wurden dem Rat die Ergebnisse der externen Compliance-Beratung für die Feuerwehr Duisburg vorgestellt. Der Bericht macht deutlich, dass im Verwaltungsbereich der Feuerwehr erheblicher Überarbeitungsbedarf besteht. Von 20 zentral geprüften Vorschriften sind 18 zu überarbeiten oder zumindest auf Aktualität zu prüfen; zahlreiche Doppelregelungen, veraltete Bestimmungen sowie missbrauchsanfällige Regelungen wurden identifiziert. Darüber hinaus empfehlen die Gutachter eine strukturelle Neuaufstellung der Verwaltungsleitung, eine Harmonisierung mit der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA), eine Überarbeitung zentraler Workflows – insbesondere im Bereich Beschaffung – sowie eine klare Stärkung von Controlling, Transparenz und Führungskultur.</p>
<p>Parallel hierzu wurde – wie unter anderem in der Berichterstattung der Westdeutsche Allgemeine Zeitung dargestellt – eine neue Führungsstruktur mit Doppelspitze eingerichtet, während der frühere Amtsleiter weiterhin beurlaubt im Beamtenverhältnis steht. Damit ergeben sich sowohl organisatorische als auch haushaltsrelevante Fragestellungen.</p>
<p>Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Abschlussberichtes, der laufenden strukturellen Neuaufstellung sowie der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Duisburg besteht aus Sicht des Ausschusses für Personal und Verwaltung Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung, der zeitlichen Planung, der personellen Konsequenzen und der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:</p>
<p><br><u>Umsetzung der Compliance-Empfehlungen</u></p>
<p>Wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung der VA Feu S?</p>
<p>Bis wann soll die vollständige Harmonisierung mit der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) abgeschlossen sein?</p>
<p>Wer übernimmt das Controlling des Überarbeitungsprozesses und in welcher Form wird der Ausschuss regelmäßig informiert?</p>
<p>Ist beabsichtigt, nicht aktualisierte Vorschriften – wie empfohlen – vollständig außer Kraft zu setzen?</p>
<p>Welche Priorisierung wurde bei der Überarbeitung der als „missbrauchsgefährdet“ eingestuften Regelungen vorgenommen?</p>
<p><br><u>Organisationsstruktur und Doppelspitze</u></p>
<p>In welcher konkreten Aufgabenabgrenzung arbeiten Amtsleitung und Verwaltungsleitung künftig zusammen?</p>
<p>Ist die Einführung der Doppelspitze dauerhaft vorgesehen oder befristet?</p>
<p>Wurde geprüft, ob die strukturellen Defizite auch ohne zusätzliche B2-Stelle hätten behoben werden können?</p>
<p>Wie wird sichergestellt, dass die neue Branddirektion – wie empfohlen – als kollektives Führungsorgan mit klarer Verantwortungszuweisung arbeitet?</p>
<p><br><u>Personal- und Besoldungssituation</u></p>
<p>Welche jährlichen Gesamtkosten entstehen aktuell durch die neue Amtsleitung,</p>
<p>die neue stellvertretende Amtsleitung/Verwaltungsleitung, die Bezüge des beurlaubten früheren Amtsleiters, sowie die Rückführung des bisherigen Interimsleiters in eine Führungsfunktion?</p>
<p>Welche Mehrkosten ergeben sich hieraus gegenüber der früheren Organisationsstruktur?</p>
<p>In welcher Höhe werden derzeit Bezüge an den beurlaubten früheren Amtsleiter ausgezahlt?</p>
<p>Mit welchen finanziellen Risiken (z. B. Nachzahlungen oder Schadensersatzforderungen) ist im Falle eines bestimmten Verfahrensausgangs zu rechnen?</p>
<p><br><u>Beschaffungs- und Kontrollprozesse</u></p>
<p>Wie wird der Workflow „Beschaffung“ konkret neu strukturiert, um kollusives Zusammenwirken auszuschließen?</p>
<p>Wird ein Vier-Augen-Prinzip oder eine verpflichtende externe Prüfung bei bestimmten Schwellenwerten eingeführt?</p>
<p>Wie wird die digitale Nachvollziehbarkeit von Beschaffungsentscheidungen künftig sichergestellt?</p>
<p><br><u>Führungskultur und Personalentwicklung</u></p>
<p>Wann ist mit der Erarbeitung eines feuerwehrspezifischen Leitbildes zu rechnen?</p>
<p>In welcher Form werden Mitarbeitendenbefragungen durchgeführt und ausgewertet?</p>
<p>Wie wird die empfohlene „Bestenauslese“ bei Stellenbesetzungen künftig transparent dokumentiert?</p>
<p>Welche Maßnahmen sind geplant, um die hohe Fluktuation im Verwaltungsbereich nachhaltig zu reduzieren?</p>
<p><br><u>Krisenmanagement und Sonderregelungen</u></p>
<p>Ist eine verbindliche Verwaltungsvorschrift geplant, die Zuständigkeiten, Befugnisse und Budgetspielräume bei langandauernden Krisenlagen klar definiert?</p>
<p>Wie werden ad-hoc-Beschaffungsregelungen rechtssicher ausgestaltet?</p>
<p>Welche konkreten Angebote zur Supervision oder psychologischen Beratung für Führungskräfte werden implementiert?</p>
<p></p>
<p>Gezeichnet</p>
<p>Marcel Wenzel</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>→ <a href="https://www.dielinke-duisburg.de/fileadmin/kvduisburg/Dokumente/Antraege/Anwort_Leitung_der_Feuerwehr_Duisburg_06.26.pdf" class="link-download">Antwort der Verwaltung</a> (PDF)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375705</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Apr 2026 14:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Ständig wiederkehrende Baustellen auf der Brücke der Solidarität</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/staendig-wiederkehrende-baustellen-auf-der-bruecke-der-solidaritaet/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 13.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Brücke der Solidarität scheint es in kurzen Abständen regelmäßig Wartungs-und/oder Reparaturarbeiten zu geben, die es erforderlich machen, den Rad- und Gehwegauf der entsprechenden Seite gänzlich zu sperren. Auf der Hochfelder Seite werden Fußgänger:innen und Radfahrende sodann über steilen Gehwegrampen unter der Brücke hindurch auf die jeweils andere Straßenseite geleitet. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt oder auf Hilfsmittel angewiesen sind, sind diese Rampen jedoch nicht geeignet und stellen eine zusätzliche Barriere dar. Denn die genutzten Rampen sind beispielsweise für Rollstühle und Rollatoren viel zu steil. Auch ältere Menschen können Schwierigkeiten haben, ein schweres (Elektro-) Rad die Rampe hinaufzuschieben. Zudem haben Bürger:innen beobachtet, dass auf den schmalen Rampen teils Baumaterialien gelagert worden sind.<br>&nbsp;</p>
<p>Da diese Baustellen häufig auftreten, beantragen wir, dass die Verwaltung für künftige Sperrungen ein Baustellenkonzept unter Berücksichtigung der folgenden Punkte erarbeitet:</p>
<p>1. Sperrung des Rad- und Fußwegs und Leitung des Verkehrs auf die andere Straßenseite auf der Hochfelder Rheinseite bereits ab der Ampelkreuzung Rudolf- Schock-Straße / Wörthstraße.<br>2. Anpassung der Fußgängerampel zur Querung der Rheinbrückenauffahrt und der freien Rechtsabbieger.<br>3. In Rheinhausen am „Logport-Kreisel“ eine sichere Querungsmöglichkeit der schlecht einzusehenden Zufahrt Osloer Straße durch eine Baustellenampel oder Ähnliches.</p>
<p>gez. Herbert Fürmann</p>
<p>(abgelehnt)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-374546</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Mar 2026 14:51:53 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zum Zustand und zur Zukunft des Naherholungsgebiets Toeppersee</title>
                <link>https://www.dielinke-duisburg.de/fraktion/anfragen-antraege-in-den-ratsgremien/news/anfrage-zum-zustand-und-zur-zukunft-des-naherholungsgebiets-toeppersee/</link>
                
                <description>Anfrage der Fraktion Die Grünen/Die Linke an die Bezirksvertretung Rheinhausen: 
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Toeppersee ist ein zentrales Naherholungsgebiet für die Stadtteile Rheinhausen und<br>Rumeln-Kaldenhausen. In den vergangenen Jahren gab es jedoch wiederholt Berichte über<br>den schlechten Zustand der Infrastruktur sowie über gesundheitliche Risiken durch<br>Algenbefall und eine an warmen Tagen erhebliche Vermüllung der Spiel- und Liegewiesen.<br>Im November 2025 wurde erneut eine Warnung vor Blaualgen im kleinen Toeppersee<br>(Tegge) ausgesprochen. Zudem ist der Zustand vieler Spazierwege weiterhin<br>sanierungsbedürftig.<br>Trotz der hohen Besucherfrequenz ist die Versorgung mit öffentlichen Toiletten<br>unzureichend. Zwar leisten Partner wie die Wasserski-Anlage im Rahmen der Aktion „Nette<br>Toilette“ einen wichtigen Beitrag, jedoch sind diese Angebote an Öffnungszeiten gebunden<br>und decken nicht das gesamte weitläufige Areal – insbesondere die Bereiche abseits der<br>Gastronomie – ab.<br>Darüber hinaus zeigt sich insbesondere auf der Grillwiese ein zunehmendes Problem mit<br>Vermüllung und nicht genehmigten Feuerstellen. Eine Bürgerin hat dort erneut ein stark<br>verschmutztes Bild feststellen müssen: Müllreste, Möbelstücke sowie zahlreiche Feuerstellen<br>direkt auf der Wiese und in unmittelbarer Nähe von Bäumen und Sträuchern. Tiere halten<br>sich regelmäßig auf der Fläche auf und suchen dort nach Essensresten.<br>Vor dem Hintergrund der steigenden Temperaturen und der daraus resultierenden<br>steigenden Besucherzahlen ist mit zusätzlichen Belastungen für das Gelände auszugehen.<br>Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Sitzung:</p>
<p><br>1. Wasserqualität im Bereich an der Tegge (Gesundheitsrisiken für die<br>Wassersportler)<br>Welche langfristigen Maßnahmen planen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD),<br>um den wiederkehrenden Befall mit Blaualgen und Burgunderblutalgen – zuletzt<br>Ende 2025 – nachhaltig zu bekämpfen?</p>
<p><br>2. Infrastruktur (Wege)<br>Wie ist der aktuelle Sachstand der angekündigten Wegesanierung rund um den See?<br>Gibt es einen Zeitplan für die Beseitigung von Gefahrenstellen (z. B. grober Schotter,<br>Schlaglöcher)?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. Freizeitnutzung / Aufenthaltsqualität<br>Inwieweit wird das Naherholungskonzept für den Toeppersee für das Jahr 2026<br>angepasst,um die Aufenthaltsqualität zu verbessern (z. B. Müllentsorgung,<br>zusätzliche Abfallbehälter, Beleuchtung)?</p>
<p><br>4. Sicherheit und Information<br>Wie wird sichergestellt, dass Warnungen vor Algenbefall für alle Besucherinnen und<br>Besucher – auch ohne Internetzugang – vor Ort deutlich sichtbar kommuniziert<br>werden?</p>
<p><br>5. Sanitäre Anlagen<br>Sieht die Verwaltung die aktuelle Versorgung mit sanitären Anlagen am Toeppersee<br>als ausreichend an?<br>Gibt es Planungen, zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen – beispielsweise in Form<br>autarker barrierefreier WC-Container oder fester Anlagen – an zentralen Punkten<br>rund um den See zu errichten?</p>
<p><br>6. Sauberkeit und Nutzung der Grillwiese<br>Welche Maßnahmen planen Stadtverwaltung und Ordnungsbehörden, um<br>Vermüllung, illegale Feuerstellen und Beschädigungen der Grünflächen im Bereich<br>der Grillwiese einzudämmen?<br>Sind in diesem Zusammenhang verstärkte Kontrollen oder zusätzliche<br>Reinigungsmaßnahmen vorgesehen, insbesondere zu stark frequentierten<br>Terminen?</p>
<p><br>Die Fraktion hat zur Dokumentation des Zustands Fotos angefügt die von einer<br>Bürgerin am 08.03.2026 gefertigt wurden.</p>]]></content:encoded>
                
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