Aktuelle Anfragen und Anträge
Finanzierungsstopp von Integrationskursen
Anfrage der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 04.05.2026
In Duisburg besuchten zuletzt jährlich knapp 3.000 Menschen einen Integrationskurs. Integrationskurse vermitteln „die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland []. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.“ (vgl. § 43 Abs. 2 AufenthG). Insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache gilt als Schlüssel zur Integration. Er eröffnet Teilhabeperspektiven und ist für viele Zugewanderte Voraussetzung, um Bleiberechtsregelungen zu erfüllen.
Im Februar 2026 informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in seinem Trägerrundschreiben, ab sofort keine Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr zu erteilen. Dies betrifft ca. 45% aller Integrationskursteilnehmenden, deren Zulassung zu diesen Kursen über das BAMF lief. Dieser Einschnitt betrifft vor allem Unionsbürger:innen, Geflüchtete aus der Ukraine, Personen im laufenden Asylverfahren sowie Inhaber:innen einer Ermessensduldung.
Das Wegbrechen der Zugangsmöglichkeiten zu Integrationskursen für diese Personengruppen gefährdet die Teilhabe und Integration enorm. Dies führt zu einer systematischen Ausgrenzung Zugewanderter und Geflüchteter und unterläuft sozial- sowie arbeitsmarktpolitische Ziele. Sprachkursträger melden bereits massive wirtschaftliche Unsicherheiten. Für Duisburg ist davon auszugehen, dass wenigstens alle Träger aus dem Sprachkursträgernetzwerk „Deutsch lernen in Duisburg“ betroffen sind. Gleichzeitig haben Geflüchtete ohne Sprachförderung weitaus schlechtere Chancen auf faire und qualifizierte Arbeit. Ohne die Möglichkeit, die deutsche Sprache strukturiert im Unterricht bis zum Niveau B1 zu erlernen, ist eine Arbeitsaufnahme aber fast unmöglich.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen auf Duisburg:
1. Wie viele Personen sind in Duisburg vom Wegfall der Bundesförderung für Integrationskurse betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus.
2. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt, den vom BMI-Zulassungsstopp betroffenen Personen Zugang zu Integrationskursen über städtische Behörden zu ermöglichen? Das betrifft insbesondere Zulassungen durch:
Jobcenter: können Zulassungen zum Integrationskurs gemäß § 5a IntV mit in den Kooperationsplan aufnehmen. Möglicher Personenkreis: Unionsbürger:innen, Ukrainer:innen, Drittstaatler:innen mit Aufenthalt nach § 25. 5 AufenthG im SGB-II Leistungsbezug.
Duisburger Sprachkursträger berichten hier von einer sehr positiver Kooperation mit dem Jobcenter Duisburg. Für wie lange wird das Jobcenter Duisburg Zulassungen zu Integrationskursen erteilen?
- Sozialamt: Personen im Leistungsbezug des AsylbLG können gem. § 44a Abs. 1 Nr. 4 AufenthG durch das Sozialamt bzw. die Bezirksregierung zum Integrationskurs zugewiesen werden (§ 5b AsylbLG).
- Ausländerbehörde: Personen, die keine Leistungen beziehen, können von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten werden, wenn sie „in besonderer Weise integrationsbedürftig“ (gem. § 44a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) sind.
3. Wie vielen Personen wurde der Zugang zu Integrationskursen über das Jobcenter bereits ermöglicht? Gibt es Fälle, in denen das Jobcenter keine Zulassungen erteilt hat? Für wie lange wird das Jobcenter Duisburg Zulassungen zu Integrationskursen erteilen?
4. Wie wirkt sich die städtische Finanzierung von Integrationskursen für die genannten Personengruppen langfristig auf die städtischen Sozialausgaben aus?
5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, Kurswiederholungen von Integrationskursteilnehmenden zu finanzieren? In welchem Umfang wäre dies möglich?
6. Welche Angebote zur Integration und zum Erwerb der deutschen Sprache hat die Stadt Duisburg für diejenigen Personen, denen keine Zulassung zu Integrationskursen von kommunalen Behörden erteilt wird oder erteilt werden kann? Werden Alternativen zu Integrationskursen, beispielsweise in Form kommunaler Sprachförderangebote, werden für diese Personen vorbereitet? So nein, warum nicht?
7. Wie stellt die Stadt Duisburg sicher, dass fehlende Sprachkursfinanzierung durch den Bund die Chancengerechtigkeit der in Duisburg lebenden Bürger:innen der oben genannten Zielgruppen (u. a. Unionsbürger:innen, Geflüchteten, Asylsuchende) beim Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt nicht behindert?
8. Wie plant die Stabsstelle Bildungsregion der Stadt Duisburg, die Bildungslandschaft in der jetzigen Situation zu entwickeln? Wie trägt die Stabsstelle dem Thema der 10. Duisburger Bildungskonferenz 2025: „#BildungWirkt - Wissen.Schafft.Wandel. Mit BNE und Bildungsmonitoring in eine chancengerechte Zukunft steuern“ in Bezug auf Integrationskurse Rechnung?
9. Gibt es Überlegungen der Stadt, Personen mit Deutschkenntnissen unter dem Niveau B1, die im Leistungsbezug des Rechtskreises des SGB III (Agentur für Arbeit, Jobcenter) sind, beim Spracherwerb zu fördern, beispielsweise im Rahmen von Maßnahmen gemäß § 45 Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 SGB III, „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ oder im Rahmen von Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung gemäß § 81 und/oder § 82 des SGB III? Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, eine qualifizierte Kinderbetreuung für Eltern in Integrationskursen verfügbar zu machen?
11. Erfolgt durch die Stadt Duisburg als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe die Übernahme von einmaligen Kosten für einen Integrationskurs für junge Volljährige gemäß dem Urteil des VG Dresden vom 22.10.2025, AZ: 1 K 1370/25? Falls nein, warum nicht?
Gezeichnet am 30.04.2026
Barbara Laakmann
