Aktuelle Anfragen und Anträge
Klimaschutzmaßnahmen für Duisburg
Antrag der Fraktion DIe Linke an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz am 21.04.2026
Duisburg hält den Negativrekord als heißeste Stadt Nordrhein-Westfalens mit Hitze von 41,6 °C in Hochfeld im Sommer 2025. Im Januar 2026 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) seinen aktuellen „Klimarisikoindex“ vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass Duisburg im Vergleich zu anderen Städten in NRW bis 2050 am Stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sein wird- insbesondere exorbitante Hitzeereignisse und massive Starkregenfälle sind für Duisburg in den kommenden Jahren zu erwarten.
In Ruhrort besteht bereits das Projekt Schwammstadt(-viertel), doch dies reicht nicht aus. Bis auf Baerl, Rahm, Bissingheim und Overbruch werden alle Viertel in wenigen Jahrzehnten sehr stark von Hitze und weiteren Wetterextremen betroffen sein. Dies gefährdet insbesondere Kinder, ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und auch armutsbetroffene Menschen, die häufig in kleinen Räumen, ohne Gärten, Klimaanlagen, oder in stark befahrenen und verdichteten Wohnvierteln leben. Wohnviertel mit einer weniger dichten Bebauung am Stadtrand – wie die oben genannten – gelten als „Ausgleichsräume“.
Die Temperaturunterschiede können an Hitzetagen, die laut Untersuchung der Stadt künftig doppelt so häufig auftreten werden, in diesen Vierteln bis zu zehn Grad betragen. Aus diesem Grund beantragen wir die Weiterentwicklung des städtischen Klimaanpassungskonzepts unter Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Jede weitere Bebauung, die mit einem Verlust von Naturflächen oder Wald einhergeht, ist angesichts des sich beschleunigenden Klimawandels und der damit verbundenen Risiken für die Bevölkerung abzulehnen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Masterplan zur Bewältigung der Klimaerwärmung für jedes Duisburger Wohnviertel zu erstellen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf dem Umgang mit Starkregenereignisse und Hitzetagen zu legen. Daraus hervorgehende Maßnahmen zum Klima- und Bevölkerungsschutz sind einzuleiten.
3. Das Rahmerbuschfeld ist zu erhalten und erneut unter Landschaftsschutz – mit dem Entwicklungsziel eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets – gestellt werden.

