Aktuelle Anfragen und Anträge
Verzicht des Stellens von Strafanzeigen und Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung nach § 265a seitens der DVG
Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 4. Mai 2026
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV) (bzw. die entsprechenden Vertreter:innen der Stadt) wird (werden) aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anzuweisen:
- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.
2. Die Vertreter:innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anweist:
- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung.
Begründung:
Der § 265a StGB trifft bis heute überproportional arme oder wohnungslose Menschen. Jährlich werden in Deutschland etwa 9.000 Menschen wegen Schwarzfahrens inhaftiert – eine Praxis, die wir als sozial ungerecht und unverhältnismäßig ablehnen. Das Strafrecht ist das letzte Mittel, das der Staat gegenüber seinen Bürger:innen einsetzen kann und sollte. Beförderungserschleichung ist ein relatives Antragsdelikt, es liegt daher im Ermessen der Stadt als Gesellschafterin der DVG, auf Strafanzeigen zu verzichten. Eine Änderung der Rechtsgrundlage auf Bundesebene, wie sie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorschlägt, ist begrüßenswert, aber keine Voraussetzung.
Die juristische Praxis bei vergleichbaren Vergehen wie Falschparken zeigt, dass mildere Mittel ausreichend sind. Eine Entkriminalisierung würde auch Ressourcen zur Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten freimachen. Durch Inhaftierungen wegen Fahrens ohne Fahrschein entstehen dem Staat außerdem jährlich Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro. Diese Mittel könnten sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise für den Ausbau des ÖPNV.
Auch bei Verzicht auf Strafverfolgung kann die DVG ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Bei ausbleibender Zahlung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet, es folgen Mahnungen, Schufa-Einträge und gegebenenfalls Pfändungen. Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt weiterhin nicht ohne Konsequenzen.
Städte wie Münster, Bonn, Düsseldorf und Köln haben bereits beschlossen, auf Strafanträge wegen Fahrens ohne Fahrschein zu verzichten. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass eine Entkriminalisierung machbar und sinnvoll ist und nicht, wie fälschlicherweise behauptet, zu sinkenden Einnahmen oder erhöhtem Aufkommen des Fahrens ohne Fahrschein führt. Bei einer aktuellen Untersuchung in Köln zum Aufkommen ticketloser Fahrgäste seit dem städtischen Verzicht auf Strafanträge stellte sich heraus, dass die Quote ticketloser Fahrgäste keineswegs gestiegen ist. Die Quote ist 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar leicht gesunken.
Gezeichnet am 27.04.26
Pia Waschko
