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Einladung zur Sonder-Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Direktkandidat*innen der Kommunalwahlbezirke, des Integrationsrates, der Listen der Bezirksvertretungen und der Ratsliste. Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms.
Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,
wir laden Euch herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein für
Samstag, 30.05.2020, um 10:00 Uhr
in den Hochzeitssaal in Duisburg Hamborn (im alten Bahnhof Hamborn),
Sultan Düğün Salonu, Markgrafenstraße 130, 47166 Duisburg
Haltestelle Morian-Stift (Straßenbahnlinie 901. Buslinie 995) Anfahrtsskizze
In einem der nächsten Newsletter werden wir euch über das Hygieneschutzkonzept informieren, welches eingehalten werden muss.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Beschluss zur Tagesordnung
1.1. Nachwahl der Finanzrevisor*innen des Kreisverbandes1
2. Kommunalwahlprogramm2
a) Einbringung des Entwurfes an die Mitgliedschaft
b) Vorstellung und Abstimmung über letzte
vorliegende Änderungsanträge
c) Abstimmung über das Kommunalwahl-Programm
Pause
3. Aufstellung der Kandidat*innen für Kommunalwahlbezirke, Bezirksver- tretungen, den Integrationsrat und den Stadtrat
a) Wahl der Versammlungsleitung, Mandatsprüfungs- und Wahl- kommission und Protokollführung
b) Erklärung der einzelnen Wahlgänge und der Wahlprozedur Feststellung über die wahlberechtigten Mitglieder
c) Wahlen3
3.1. Wahl der Direktkandidat*innen für die Kommunalwahlbezirke
Große Pause
2.2. Wahl der Kandidat*innen für die Listen der Bezirksvertretungen
Pause 1
2.3. Wahl der Kandidat*innen für den Integrationsrat
Pause
2.3. Wahl der Kandidat*innen für die Ratsliste
Zwischen den Wahlgängen kurze Pausen
3. Abschlussbericht über die Wahlgänge und Ende der Wahl- mitgliederversammlung
Tagesordnung als PDF...
1Wir haben die Wahl der Finanzrevisor*innen mehrfach, zuletzt natürlich wegen Corona, verschoben und möchten das gerne endlich nachholen
2Den letzten Entwurf des bereits mehrfach mit euren Änderungswünschen überarbeiteten Parteiprogrammes senden wir euch per Mail mit dem nächsten Newsletter als PDF zu. Solltet ihr den Entwurf nicht erhalten haben, lasst es uns bitte unter kreisverband@dielinke-du.de wissen.
Änderungsanträge zum Kommunalwahl-Programm-Entwurf sendet bitte ebenfalls an diese Adresse, damit unsere Antragskommission diese berücksichtigen und ggf. bereits einbinden kann. Anträge können noch bis zum 15. Mai gestellt werden. Die Generaldebatte findet am 20. Mai um 18:00 Uhr in einer Videokonferenz statt.
3Die Ortsverbände haben in ihren Sitzungen ihre Vorschläge für die Kandidat*innen der Kommunalwahlbezirke und die Bezirksvertretungen diskutiert und abgestimmt und werden diese Vorschläge in die Mitgliederversammlung einbringen. Bewerbungen auf die Listenplätze für die Liste des Stadtrates werden seit März entgegen genommen. Die bereits vorliegenden Bewerbungen werden wir euch ebenfalls via Newsletter zur Verfügung stellen. Bitte teilt uns in eurer Bewerbung mit, auf welchen quotierten Listenplatz ihr kandidieren wollt. Eine Bewerbung ist natürlich noch am Wahltag jederzeit noch möglich.
Weitere Hinweise_
Kandidieren dürfen: Es gelten die Bestimmungen des allgemeinen Wahlrechts (passives Wahlrecht). Kandidieren darf nach diesen Bestimmungen, wer am Wahltag Bürger der Europäischen Union und mindestens 18 Jahre alt ist sowie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält. Nicht wählbar hingegen ist, wer am Wahltag vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Ebenso sind in der Mandatsausübung Mitarbeiter*innen der städtischen Verwaltung und andere Amtsträger*innen eines öffentlichen Berufes nicht wählbar.
Wählen dürfen: Alle Mitglieder des Kreisverbandes Duisburg die zum Stichtag 18. April 2020 bereits in die Partei eingetreten sind, sind für die Wahlen zugelassen. Für die Wahlen der Revisor*innen und zur Abstimmung des Kommunalwahlprogramms sind nur die Mitglieder des Kreisverbands Duisburg wahlberechtigt. Für die Gremienwahlen hingegen alle Parteimitglieder, die im Stadtgebiet Duisburgs ihren festen Wohnsitz haben und einem anderen Kreisverband angehören.
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