Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nur für tatsächlich geleitete Sitzungen
Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2026
Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2027/2028 (DS 26-1053): Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nur für tatsächlich geleitete Sitzungen. Änderung der Hauptsatzung nach § 46 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
- Die Hauptsatzung der Stadt Duisburg wird zum 01.01.2027 wie folgt ergänzt: „Gemäß § 46 Abs. 2 GO NRW erhalten die Vorsitzenden aller Ausschüsse des Rates die zusätzliche Aufwandsentschädigung nicht als monatliche Pauschale, sondern als Sitzungsgeld für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung in der nach der Entschädigungsverordnung NRW festgesetzten Höhe.“
- Das Sitzungsgeld erhält, wer die jeweilige Sitzung tatsächlich leitet. Bei Verhinderung der oder des Vorsitzenden steht es der Stellvertretung zu, die die Sitzung leitet.
- Die Verwaltung legt die Änderung der Hauptsatzung dem Rat zur Beschlussfassung vor. Die eingesparten Mittel dienen ab 2029 vorrangig dem Ausgleich der Zuwendungskürzung an Frauenwürde Duisburg e.V. (Maßnahme 3-530018; Antrag der Fraktion im Gleichstellungsausschuss, 09.11.2026), im Übrigen der Haushaltskonsolidierung.
Begründung
Ausschussvorsitzende erhalten derzeit zusätzlich zu ihrer Entschädigung als Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 709,50 €, also 8.514 € im Jahr, unabhängig davon, wie oft ihr Ausschuss tagt. Laut Sitzungsplan 2027 (DS 26-1080) kommen die 16 Ausschüsse des Rates im Durchschnitt aber nur fünfmal im Jahr zusammen. Die meisten tagen genau fünfmal, einzig der Vergabeausschuss fast monatlich. Rechnerisch erhält eine Ausschussvorsitzende damit rund 1.700 € je geleiteter Sitzung. Die Pauschale wird auch für die sieben Monate gezahlt, in denen der Ausschuss gar nicht tagt.
§ 46 Abs. 2 GO NRW erlaubt es dem Rat, in der Hauptsatzung zu bestimmen, dass statt der Monatspauschale ein Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt wird. Damit wird die Entschädigung an die tatsächliche Arbeit geknüpft: Wer eine Sitzung vorbereitet und leitet, wird dafür entschädigt. Statt 192 Monatspauschalen würden nach dem Sitzungsplan 2027 nur noch 82 Sitzungsgelder gezahlt. Die Stadt spart so rund 78.000 € im Jahr. Ab 2029 sichert ein Teil davon die Beratungsstelle „Haus im Hof“ von Frauenwürde Duisburg e.V., deren Zuwendung nach dem Vorschlag der Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept schrittweise gekürzt werden soll.
In einer Haushaltslage, in der Familien höhere Beiträge zahlen und Bibliotheken schließen sollen, muss die Politik bei sich selbst anfangen. Die Regelung ist gerecht, transparent und entschädigt die tatsächliche Leitung von Sitzungen statt eines bloßen Amtes.
