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Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Beratung und Begegnung für ältere Menschen dauerhaft sichern

Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.11.2026

Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Beratung und Begegnung für ältere Menschen dauerhaft sichern. Streichung der Maßnahme 3-500001 und Anpassung der Förderung

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt:

  1. Die Maßnahme 3-500001 „Wegfall Begegnungs- und Beratungszentren“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.
  2. Die Förderung der ortsteilnahen Beratung und Begegnung für ältere Menschen in den 23 Zuständigkeitsbereichen wird über das Ende der Richtlinie (DS 26-1019) im Jahr 2031 hinaus fortgeführt.
  3. Die Förderung nach der Richtlinie DS 26-1019 wird ab 2027 jährlich angepasst:
  4. die Förderung der Personalkosten für Beratung (0,5 Vollzeitstellen je Zentrum) und für lebenspraktische Hilfen (0,25 Vollzeitstellen je Zentrum) an die Tarifentwicklung im TVöD-VKA,
  5. die Begegnungspauschale von 26.413 € je Zentrum an die Entwicklung der Sachkosten (Miete, Energie, Verbrauch).

Die Verwaltung passt die Richtlinie entsprechend an.

  1. Die Mehraufwendungen nach Punkt 3 (bis zu rund 60.000 € im Jahr 2027 und 80.000 € im Jahr 2028) werden für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts bis 2037 gedeckt durch eine Kürzung der Zuwendungen an die Fraktionen des Rates um 10 % (rund 270.000 € im Jahr). Die darüber hinausgehenden Einsparungen dienen der Haushaltskonsolidierung.
  2. Ab 2032 werden der Wegfall der Konsolidierung nach Punkt 1 (rund 1,75 Mio. € jährlich) und der Teil der Anpassung, der über die Kürzung nach Punkt 4 hinausgeht, aus der Verpackungssteuer gedeckt, die die Fraktion mit einem Haushaltsbegleitantrag zum 1.1.2028 beantragt.

Begründung

Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Förderung der 23 Begegnungs- und Beratungszentren für ältere Menschen ab 2032 vollständig einzustellen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Altenhilfe sollen dann drei städtische Mitarbeitende übernehmen. Heute fördert die Stadt in den Zentren 17,25 Vollzeitstellen für Beratung und Alltagshilfen, dazu ein gemeinsames Beratungstelefon und offene Begegnungsangebote an mindestens fünf Tagen und 30 Stunden pro Woche. Nach dem Vorschlag der Verwaltung würde das Personal auf gut ein Sechstel sinken und die Begegnungsarbeit ganz wegfallen.

Schon heute geraten die Zentren unter Druck. Die Begegnungspauschale ist seit 2021 auf 26.413 € je Zentrum eingefroren und hat durch gestiegene Kosten für Miete, Energie, Büromittel, Honorare, Lebensmittel und Fahrten bereits rund 20 % an Wert verloren. Nach der vom Rat am 28.09.2026 beschlossenen Richtlinie bleibt sie bis 2031 so; nach Berechnungen der Träger wären es dann gut 45 %. Auch die Personalkosten werden frühestens 2028 an die Tarife angepasst. Die Träger können diese Lücke nicht länger selbst schließen. Ohne Anpassung müssen Angebote wie der offene Mittagstisch und die Begleitung der Ehrenamtlichen schon vor 2032 wegbrechen. Im Sozialausschuss am 08.09.2026 fand die Vorlage der Verwaltung deshalb keine Mehrheit.

Die Verwaltung beschreibt in ihrer Vorlage (DS 26-1019) selbst, warum die Zentren unverzichtbar sind:

  • Ende 2025 waren in Duisburg über 140.000 Menschen 60 Jahre oder älter, das sind 27,8 % der Bevölkerung. Bis 2030 werden es fast 30 % sein.
  • Die Beratung beruht auf gesetzlichen Pflichten nach § 71 SGB XII und dem Alten- und Pflegegesetz NRW. Das Fallmanagement nennt die Verwaltung „gesetzlich verpflichtend“. Es soll „zeitnah und ortsnah“ erfolgen und in prekären Fällen „am nächsten Werktag einsetzen“.
  • Über 100 Notfälle älterer Menschen im Jahr werden von Ämtern, Polizei oder Ordnungsamt an die Zentren übergeben, mit steigender Tendenz.
  • Begegnung im Quartier verhindert Vereinsamung und kann laut Verwaltung dazu beitragen, „dass eine Heimunterbringung vermieden oder hinausgezögert wird“.

Drei Mitarbeitende können eine ortsnahe und aufsuchende Beratung in 23 Sozialräumen nicht gewährleisten. Fallen die Zentren weg, werden ältere Menschen mehr vereinsamen und verwahrlosen. Gleichzeitig werden ältere Menschen früher pflegebedürftig und benötigen Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Kosten dafür trägt über die Hilfe zur Pflege wieder die Stadt. Im Maßnahmenblatt räumt die Verwaltung selbst ein, dass das Angebot „grundsätzlich erforderlich“ ist und kostenrelevante Entwicklungen bei der Hilfe zur Pflege positiv beeinflusst.

Die Anpassung der Förderung kostet 2027 und 2028 nur einen geringen Betrag. Sie wird für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts bis 2037 durch eine Kürzung der Zuwendungen an die Fraktionen des Rates um 10 % gedeckt, die rund 270.000 € im Jahr bringt. Die Politik fängt damit bei sich selbst an. Für den Erhalt der Zentren ab 2032 schlagen wir eine Einnahme vor, die dem Verursacherprinzip folgt: die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen nach Tübinger Vorbild. Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und kann in Duisburg nach ersten Schätzungen jährlich 1 bis 3 Mio. € einbringen.

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