Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Bericht über die Versorgung psychisch beeinträchtigter Menschen in Duisburg
Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16.06.2026
Die Fraktion Die Linke beantragt hiermit einen mündlichen Bericht der Psychiatriekoordinatorin und eines Vertreters oder einer Vertreterin des Gemeindepsychiatrieverbundes zur Lage psychisch beeinträchtigter Menschen in Duisburg im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der insbesondere zu folgenden Frage Auskunft geben soll:
• Inwiefern ist der allseits beklagte Anstieg psychischer Erkrankungen im Gesundheitssystem in Duisburg bemerkbar? Inwiefern sind die Einrichtungen darauf eingerichtet erhöhte Hilfebedarfe aufzufangen?
• In welchen Bereichen der psycho-sozialen Versorgung gibt es Defizite bzw. Versorgungslücken? Um welche Lücken handelt es sich dabei genau?
• Welche Schritte werden erwogen, geplant und umgesetzt, um diese Lücken zu schließen, und welche Hindernisse tun sich dabei auf?
Psychisch beeinträchtige Menschen sollen mit den erforderlichen Hilfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen und an den gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Regelfall ist nicht die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, sondern das Wohnen in den eigenen vier Wänden im Stadtteil; mit Arbeit und Beschäftigung und einem akzeptierenden und unterstützenden sozialen Umfeld. Seit den 1970er Jahren wird daran gearbeitet, diesen Anspruch umzusetzen. Er ist verbürgt in der UN-Behindertenkonvention und soll im Rahmen der Reform des Bundesteilhabegesetzes konkretisiert und umgesetzt werden. Es scheint aber so zu sein, dass dieses Reformvorhaben, insbesondere in unsere Region, zunehmend ins Stocken geraten, weil der maßgebliche Leistungsträger – der LVR – nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügt.
• Inwieweit wird diese Auffassung geteilt? Inwiefern sind die Auswirkungen einer mangelhaften Leistungsfähigkeit des LVR in Duisburg bei den Betroffenen spürbar?
Die Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen kann nur in einem Umfeld gelingen, das ihnen Offenheit, Verständnis und Toleranz (für abweichendes Verhalten) entgegenbringt. Hier ist die gesamte Stadtgesellschaft gefordert. Hier geht es unter anderen um die Bereitstellung angemessenen Wohnraums.
• Ist dieser in allen Stadtteilen gesichert?
Der zum Glück mit rechtlichen Mitteln gestoppte Versuch, einen psychisch kranken Menschen aus der stationären Heilbehandlung abzuschieben, und der bedauerliche Vorfall im Regenbogenhaus, bei dem ein psychisch kranker Bewohner bei einem Polizeieinsatz angeschossen wurde, werfen zudem die Fragen auf, inwiefern Ordnungsbehörden ausreichend auf den Umgang mit psychisch kranken Menschen vorbereitet sind und wie gut die Kommunikation zwischen Ordnungsbehörden und dem Hilfesystem funktioniert.
• Was wird getan, um derartige Fälle in Zukunft im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern?
Die Befassung des Ausschusses soll Gelegenheit geben, sachlich und über Parteigrenzen hinweg, Initiativen zu ergreifen, um die Situation der psycho-sozialen Versorgung Schritt für Schritt zu verbessern.
