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Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Deckelung der Gehälter städtischer Geschäftsführungen

Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat der Stadt Duisburg am 24. Februar 2026

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergütungskonzept für städtische Unternehmen zu erstellen, welches folgenden Kriterien Rechnung trägt:

1.) Die Gehälter von städtischen Geschäftsführungen und anderer hohen Angestellten werden auf das Grundgehalt des Oberbürgermeisters, dem obersten Chef der Verwaltung, begrenzt. Bestehende Gehaltsvereinbarungen sind wenn möglich innerhalb der kommenden zweiJahre auf dieses Gehaltsniveau abzusenken.

2.) Insofern bei Gesellschaften die Zuständigkeit für die Vergütung von Geschäftsführer:innen durch den Gesellschaftsvertrag auf den Aufsichtsrat übergegangen ist und dieser höhere Gehälter festlegt, sind entsprechende Änderungen der Gesellschaftsverträge zur Rückholung der Kompetenz zu veranlassen.


Begründung: 

Die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) steht im Zentrum einer Korruptions- und Untreueaffäre. Zwei Top-Manager, Marcus Wittig und Axel Prasch, wurden fristlos entlassen, nachdem Vorwürfe bekannt wurden, sie hätten mehreren Betriebsräten ungewöhnlich hohe Gehälter genehmigt oder in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue und Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Auch die Wohnungen der Beschuldigten wurden durchsucht, und Unterlagen sowie Datenträger wurden sichergestellt. Die Affäre betrifft nicht nur die DVV, sondern auch die Stadtwerke Duisburg und die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG).

Dies zeigt, wie unkontrollierte Gehaltsstrukturen und intransparente Vergütungspraktiken zu Missbrauch führen können. Wenn Führungskräfte sich selbst oder nahestehenden Personen überhöhte Gehälter genehmigen, untergräbt das das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität städtischer Unternehmen. Klare Obergrenzen schaffen Transparenz und beugen derartigem Fehlverhalten wirksam vor. 
 

Geschäftsführer:innen städtischer Unternehmen tragen in hohem Maße Verantwortung für die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der städtischen Infrastruktur und Daseinsvorsorge. 

Daher ist die Anlehnung an das Gehalt des obersten Chefs der Verwaltung plausibel, darüber hinausgehende Gehaltszahlungen sind jedoch nicht zu legitimieren. Schließlich kann die Leitung der gesamten städtischen Verwaltung nicht geringer bezahlt werden als die Führung eines einzelnen städtischen Unternehmens. 

Auch angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt Duisburg und vor dem Hintergrund, dass Duisburg zu den Städten mit der höchsten Armutsquote Deutschlands zählt, sind Gehälter über den Sold des Oberbürgermeisters hinaus den Bürger:innen gegenüber nicht vermittelbar. Die Deckelung der Gehälter städtischer Geschäftsführungen trägt den Prioritäten nach sozialer und dem Gemeinwohl verpflichteter Haushaltspolitik Rechnung. Es ist nicht ersichtlich, wie die Zahlungen überhöhter Managergehälter bei zeitgleichen Kürzungen im sozialen und ökologischen Bereich dem Wohle der Einwohner:innen dient. Außerdem schafft eine Deckelung Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und trägt damit zur Legitimation dieser Steuerausgaben bei.

Darüber hinaus trägt die Begrenzung der Spitzengehälter zur Verringerung der Lohnspreizung zwischen den Angestellten der Städtetöchter und deren Führungskräften bei. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu mehr ökonomischer Gerechtigkeit – insbesondere gegenüber den Beschäftigten, die täglich maßgeblich zur Sicherung des Gemeinwohls beitragen.

Gezeichnet am 17.02.2026 Barbara Laakmann

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