Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Freizügigkeit muss für alle gelten
Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Rates am 24.02.2026
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg den Urteilen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.2023, AZ. 7 K 193/22) und des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW, Urt. v. 02.02.2026, Az. 18 A 109/24) folgend, das Erlöschen des Einreise- und Aufenthaltsverbots gegen Mohamedou Ould Slahi anerkennt und keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht anstrebt.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt, dass das Einreise- und Aufenthaltsverbot, das nach einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges verhängt worden war, nicht wegen eines Terrorismusverdachts aufrechterhalten, verlängert oder neu erlassen werden könne, welcher nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausweisungsentscheidung gewesen sei. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Verhängung der Einreisesperre habe nur der Sozialleistungsbetrug (Betrug in Höhe von 11.716,93 DM gegenüber dem Arbeitsamt, im Zeitraum von 00.08.1998 bis zum 00.11.1998) im Raum gestanden.
Während des Berufungsverfahrens ist Herr Slahi nunmehr EU-Bürger geworden und genießt damit Freizügigkeit innerhalb der EU, so urteilte das OVG NRW im Februar 2026. Damit ist das ursprüngliche Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen.
Nachträglich das Aufenthaltsverbot mit einer abstrakten Terrorgefahr zu begründen, ist nicht statthaft. Zumal das VG Düsseldorf Auskunft des Bundeskriminalamts (BKA) eingeholt hatte, wonach von dem Mann keine Gefahr ausgehe. Das BKA bezeugte in dem Verfahren 2023, dass es keinerlei Erkenntnisse darüber habe, dass der Mann in den vergangenen 20 Jahren Ideologien des globalen Islamismus verbreitet habe oder in der islamistischen Szene in Deutschland aktiv gewesen sei.
Vor allem aber scheint es unerträglich, einem Mann wegen vager Verdachtsmomente Rechte zu entziehen, der 14 Jahre lang ohne Gerichtsurteil Haft und Folter in Guantanamo erleiden musste. Eine Beteiligung an den Anschlägen konnte ihm aber in Gerichtsverfahren oder sonstigen Ermittlungen der US-Geheimdienste nie nachgewiesen werden.
gez. Barbara Laakmann
