Zum Hauptinhalt springen

Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Duisburg

Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16.06.2026

Am 12.06.2026 tritt die von Menschenrechtsorganisationen unisono stark kritisierte GEAS-Reform in Kraft. Diese beinhaltet jedoch eine Verbesserung der Rechtsstellung von Minderjährigen hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung: Kindern von Asylantragstellenden und minderjährigen Antragstellenden ist künftig dieselbe Art von Gesundheitsversorgung zu gewähren wie Minderjährigen eigener Staatsangehörigkeit (Art. 22 Abs. 2 Satz 1 der Aufnahmerichtlinie 2024, (ARL)). Demzufolge haben Minderjährige Ausländer:innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, uneingeschränkt Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach §§ 47 - 52 SGB XII.

Daher bitten wir die Stadt Duisburg um Beantwortung folgender Fragen:

   • Welcher Anteil der oben genannten Personengruppe hat seit dem 12.06.2026 Zugang zur Gesundheitsversorgung analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten?

   • Falls diese Umstellung von der nunmehr „alten“, eingeschränkten Gesundheitsversorgung hin zur nun geltenden Regelungen nach  § 4 Absatz 4 AsylbLG und § 264 Absatz 2 - 7 SGB noch nicht abschließend erfolgt ist, bitten wir um Mitteilung weshalb dies der Fall ist und zu wann die Stadt Duisburg mit der abschließenden Umsetzung rechnet.

   • Wie hat oder wird die zuständige Sozialbehörde die betroffenen Familien von dieser Änderung informieren? 

Zurück zum Kopf der Seite