Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Schutz vor Wassersperren
Antrag der Fraktion Die Linke an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 16. Juni 2026
Die Verwaltung der Stadt Duisburg und die Stadtwerke Duisburg als kommunaler Versorgungsträger werden gebeten zu prüfen, durch welche Maßnahmen Mieter:innen als Endverbraucher vor den fatalen Folgen der Einstellung der Belieferung mit Wasser geschützt werden können. Eine vergleichbare Problematik besteht auch bei der zentralen Versorgung mit Gas oder Fernwärme. Auch hier ist nach Lösungen zu suchen.
Begründung
Ohne fließendes Wasser ist eine Nutzung von Wohnraum praktisch nicht möglich. Der Ausfall der Lieferung führt über kurz oder lang zu unhygienischen und gesundheitsschädlichen Verhältnissen. In der Regelung erfolgt die Versorgung durch die Stadtwerke durch einen Belieferungsvertrag zwischen dem Eigentümer/Vermieter der Immobilie mit den Stadtwerken. Das Wasser wird dann hausintern an die Bewohner weitergeleitet. Teilweise wird der Verbrauch der einzelnen Wohnungen durch Zähler erfasst und so mit den Mieterparteien abgerechnet. Oder es erfolgt eine Umlage nach dem geschätzten Verbrauch, meistens nach der Anzahl der Bewohner. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen den Mietparteien als Endverbrauchern und den Stadtwerken gibt es in der Regel nicht.
Grundsätzlich müssen sich die Mieter:innen darauf verlassen können, dass ihr Vermieter den Vertrag mit den Stadtwerken einhält, die Belieferung mit Wasser erfolgt und sie über Leitungswasser verfügen können. Leider ist es in den vergangenen Jahren nicht nur einmal vorgekommen, dass Zahlungen des Vermieters an die Stadtwerke ausgeblieben sind. Im Rahmen des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses haben die Stadtwerke das Recht, zumindest bei erheblichen Zahlungsrückständen die Belieferung einzustellen. Das bringt die Mieter:innen in eine prekäre Situation. Zumeist haben sie selbst Wassergeld an den Vermieter geleistet. Sie haben aber keinen eigenen rechtlichen Anspruch auf Fortsetzung der Belieferung gegenüber den Stadtwerken, weil sie selbst keinen Belieferungsvertrag haben.
Allerdings ist der Belieferungsvertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter als Vertrag mit Schutzpflichten zugunsten Dritter nämlich der betroffenen Mieter:innen zu werten. Die Schutzpflichten gelten nicht nur für den Vermieter, sondern auch für das Versorgungsunternehmen. Bleibt der Vermieter säumig, müssen die Stadtwerke insbesondere in ihrer Eigenschaft als kommunales Versorgungsunternehmen, alles in ihrer Macht Liegende tun, um Schaden von den Vermietern als Endverbraucher abzuwenden. Das bedeutet im einzelnen: Die Mieter müssen über eine drohenden Wassersperre und ihre Gründe frühzeitig informiert werden. Nur so können sie mit den mietvertraglichen Mitteln den Vermieter zur Einhaltung seiner Belieferungspflicht anhalten. Und nur so besteht auch die Möglichkeit, etwa durch die direkte Zahlung des Wassergeldes an die Stadtwerke oder auf ein Treuhandkonto, die Belieferung weiter sicherzustellen. Nur die umfassende Information der Mietparteien und das Aufzeigen von Handlungsoptionen ermöglicht ihnen, die Unbewohnbarkeit ihrer Wohnungen durch eigenes Handeln abzuwenden.
Soweit die Fälle hier bekannt geworden sind, haben die Stadtwerke eine umfassende Information der Mietparteien und Hilfestellungen unterlassen, mit der Folge, dass diese erheblich verunsichert worden sind und um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten mussten.
Die Stadt selbst ist hier in mehrfacher Hinsicht in der Verpflichtung. Zum einen ist der Erhalt von Wohnraum eine kommunale Aufgabe. Aus dem Auftrag zur kommunalen Daseinsvorsorge hat die Stadt alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bewohnbarkeit der Wohnungen zu erhalten. Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Stadt im Wege der Ersatzvornahme an seiner Stelle, ausstehende Zahlungen an die Stadtwerke leisten und sich ihre Forderungen gegen den Eigentümer grundbuchrechtlich sichern lassen. Zudem kann die Stadt als Gesellschafterin der Stadtwerke darauf Einfluss nehmen, dass die Durchsetzung der Ansprüche, nicht auf dem Rücken der Mieter erfolgt.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es sind vielleicht nicht viele Fälle, die von dem Problem betroffen sind, aber es sind längst keine Einzelfälle mehr. Zudem haben wir es auf dem Wohnungsmarkt in Duisburg mit einer sehr undurchsichtigen Eigentümerstruktur zu tun. Längst nicht alle Immobilienunternehmen, die in Duisburg Wohnungen besitzen und verwalten, zeichnen sich durch ein seriöses Geschäftsgebaren aus. Vielen ist der Schutz ihrer Mieter egal.
