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Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Sichere öffentliche Räume für alle – Umgang mit sexualisierter Belästigung (Catcalling) in Duisburg

Antrag der Fraktion Die Linke an den Gleichstellungsausschuss am 22. Juni 2026

Der Gleichstellungsausschuss möge beschließen:

1. Sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, verstanden als verbale oder nonverbale sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum wird ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung nach §27 des Ordnungsbehördengesetzes NRW aufgenommen.

2. Ein konkreter Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung erarbeitet und dem Rat der Stadt Duisburg zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Es wird geprüft, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann. Das Programm ist langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt Duisburg zu verankern und unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt durchzuführen.

4. Es wird geprüft, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Duisburg, insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme, um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können oder ob hierfür ein entsprechendes Meldetool einzurichten ist.

5. Die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse werden auf Landes- und Bundesebene eingebracht und über geeignete Gremien, insbesondere kommunale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen.

Begründung

Sexualisierte Gewalt und Belästigung sind nach wie höchst präsent im gesellschaftlichen miteinander. Der öffentliche Raum wird dadurch für weiblich gelesene und weitere marginalisierte Personengruppen zu einem Gefahrenraum. Sexualisierte Gewalt und Belästigung beeinträchtigen damit das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere von o.g. Gruppen. 
Erhebungen der Europäischen Grundrechteargentur (FRA) zeigen hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in ganz Europa. Erfasst wurden dabei insbesondere verbale und nonverbale Formen wie sexuell anzügliche Kommentare oder aufdringliche Bemerkungen; zugleich kann von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden. Auch deutsche Studien belegen eine hohe Verbreitung entsprechender Erfahrung im Alltag und zeigen, dass viele Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheitsgefühlen anpassen.
Bezüglich dieses Themenkomplexes bestehen in der deutschen Rechtsprechung nach wie vor strukturelle und rechtliche Gesetzeslücken.
Der Schutz vor sexueller Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst im Wesentlichen das Arbeitsleben, währen für den öffentlichen Raum bislang keine vergleichbaren niedrigschwelligen ordnungsrechtlichen Regelungen bestehen.
Nach Einschätzungen der Antidiskriminierungsstelle nimmt Deutschland damit im europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein. Städte und damit besonders deren Bürgerinnen sind damit unmittelbar mit den Auswirkungen konfrontiert und verfügen bislang nur über begrenzte Instrumente, auf alltägliche, aber belastende Verhaltensweisen wie Catcalling angemessen zu reagieren. Es ist Aufgabe der Stadt Duisburg die sichere Nutzung öffentlicher Räume für alle Menschen zu gewährleisten.
Des weiteren hat der Ausschuss für Gleichstellung mit dem Antrag DS-Nr.:25-0614 beschlossen, dass die Stadt Duisburg sich bemüht, Mitglied des bundesweiten Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“ zu werden. Mit diesem Beitritt verpflichtet sich die Stadt Duisburg, strukturelle Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus zu stärken und bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und soweit möglich zu schließen. Der vorliegende Antrag konkretisiert diese Selbstverpflichtung für den öffentlichen Raum und setzt sie auf kommunaler Ebene um.
Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung schafft klare Handlungsmaßstäbe, stärkt den präventiven Ansatz und ermöglicht ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Duisburg gewonnenen Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts leisten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verankerung entsprechender Tatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen.
Ziel des Antrags ist es, die sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums in Duisburg zu stärken und zugleich einen evidenzbasierten Impuls für eine weitergehende rechtliche Klärung auf Landes- und Bundesebene zu setzen.

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