Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Sprachförderprogramm fortführen
Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Schulausschusses am 05.11.2026
Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Sprachförderprogramm fortführen. Streichung der Maßnahme 2-400010
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
- Die Maßnahme 2-400010 „Sprachförderprogramm“ wird aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 gestrichen.
- Das vom Rat beschlossene Sprachförderkonzept (DS 19-0558, 23-0892, 23-1244) wird mit jährlich 730.000 € fortgeführt.
- Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch eine Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 1 Prozentpunkt (Mehrertrag rund 840.000 € im Jahr 2027 und 860.000 € im Jahr 2028). Die Haushaltssatzung wird in § 6 entsprechend geändert.
Die darüber hinausgehenden Mehrerträge dienen der Haushaltskonsolidierung.
Begründung
Sprache ist der Schlüssel zu allem. Wer die Umgangssprache des Landes nicht beherrscht, kann nicht nur wenig verstehen, er/sie kann keine eigenen Vorstellungen formulieren und diese einbringen. Partizipation und demokratisches Engagement sind essenziell abhängig von einem umfassenden Verständnis von Sprache. Es geht also nicht nur ums Verstehen und Folgenkönnen, es geht um die Chance, am Gemeinwesen mitzuwirken – oder eben nicht.
Wer in der Grundschule nicht folgen kann, verliert früh den Anschluss und wird diese Lücke höchstwahrscheinlich nicht mehr füllen können. Die Folgen tragen Schule, Jugendhilfe und am Ende wir alle.
Duisburg hat deshalb ein eigenes Sprachförderkonzept entwickelt und in mehreren Vorlagen beschlossen und bestätigt. Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, die Mittel dafür vollständig zu streichen, bis 2037 insgesamt rund 8 Mio. €.
In einer Stadt, in der viele Kinder mit einer anderen Familiensprache als Deutsch eingeschult werden, ist Sprachförderung keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine Voraussetzung für Chancengleichheit. Fehlende Förderung kostet später ein Vielfaches: durch Klassenwiederholungen, zusätzliche Förderbedarfe und Jugendliche ohne Schulabschluss.
Die Deckung tragen die Unternehmen über eine maßvolle Anhebung der Gewerbesteuer um einen Prozentpunkt. Sie wurden seit 2024 deutlich entlastet: Der Hebesatz sank von 520 % auf 495 %, die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke 2026 um rund 20 %. Ein Teil dieser Entlastung fließt so in die Bildung der Kinder zurück.
