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Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Transparenz im DVV-Skandal

Wir fordern Aufklärung im DVV-Skandal! Angesichts der enormen finanziellen und politischen Tragweite des Skandals bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

In den vergangenen Wochen sind im Umfeld der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) sowie ihrer Tochtergesellschaften schwerwiegende Vorwürfe öffentlich geworden. Im Raum stehen mögliche überhöhte Gehaltszahlungen an Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder, fragwürdige Vertragsgestaltungen, eine unzureichende Kontrolle durch Aufsichtsgremien sowie der Vorwurf der Vernichtung von Arbeitsverträgen. Angesichts der erheblichen politischen und finanziellen Tragweite bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. 

Falls einzelne davon nicht im öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet werden können, bitten wir darum, deren Beantwortung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.

  1. Wie viele Arbeitsverträge wurden tatsächlich vernichtet?
  2. Wie viele Personen wurden von der Geschäftsführung (Wittig, Prasch) aufgefordert, Arbeitsverträge zu vernichten?
  3. Wie viele Führungskräfte der drei Gesellschaften haben überhöhte Gehälter bezogen und in welcher jeweiligen Gesamthöhe?
  4. Hat die Geschäftsführung (Wittig, Prasch, Vunic) ebenfalls überhöhte Gehälter bezogen?
  5. Wie haben sich die Gehälter der drei DVV-Geschäftsführer über die Jahre entwickelt?
  6. Wer hat die Arbeitsverträge der drei Geschäftsführer unterzeichnet?
  7. Haben alle Aufsichtsratsmitglieder den Arbeitsverträgen zugestimmt?
  8. Hat der Aufsichtsrat der DVV Informationen über erhöhte Gehälter aktiv eingefordert?
  9. Hat die DVV als Dachorganisation einen eigenen Betriebsrat?
  10. Welche Personen haben in den Betriebsräten der Stadtwerke, der DVG und von Oates erhöhte Gehälter erhalten?
  11. Wie viele ehemalige Betriebsratsmitglieder sollen überhöhte Gehälter erhalten haben (aufgeschlüsselt nach Gesellschaften)?
  12. Welche zustimmungspflichtigen Entscheidungen haben Betriebsräte in diesem Zeitraum getroffen?
  13. Wie hoch ist die Gesamtsumme der überhöhten Gehaltsanteile bei Betriebsratsmitgliedern?
  14. Nach welchen Kriterien wurden die Gehälter der Betriebsräte festgelegt?
  15. Mit welchen Vergleichspersonen wurden die Gehaltsentwicklungen abgeglichen?
  16. Wurde die aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratsvergütung berücksichtigt? 

Die Aufklärung dieses Sachverhalts ist notwendig, um Transparenz herzustellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Selbstverwaltung zu sichern.

 

Gezeichnet am 20.02.2026

Zozan Gül

 

Antwort der Verwaltung (PDF)

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