Anfragen/Anträge in den Ratsgremien
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen einführen
Antrag der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2026
Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2027/2028 und Haushaltssicherungskonzept 2027–2037 (DS 26-1053): Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zum 1.1.2028
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
- Die Stadt Duisburg führt zum 1.1.2028 eine örtliche Verbrauchsteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck ein, in denen oder mit denen Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen verkauft werden. Steuerpflichtig sind die Endverkäuferinnen und Endverkäufer. Die Ausgestaltung orientiert sich an der Satzung der Universitätsstadt Tübingen:
- 0,50 € je Einwegverpackung und je Einweggeschirrteil,
- 0,20 € je Einwegbesteck,
- höchstens 1,50 € je Einzelmahlzeit.
Mehrwegverpackungen und Verpackungen für Waren zur häuslichen Bevorratung sind steuerfrei.
- Die Verwaltung legt dem Rat bis zum 30.06.2027 eine entsprechende Satzung vor und beantragt die nach § 2 Abs. 2 KAG NRW erforderliche Genehmigung des Landes. Sie prüft dabei die Vereinbarkeit mit der EU-Verpackungsverordnung und berücksichtigt die Erfahrungen der Städte Tübingen, Konstanz und Freiburg.
- Die Verwaltung beziffert mit der Satzungsvorlage die erwarteten Erträge sowie die Verwaltungskosten und veranschlagt den Nettoertrag ab 2028 im Haushaltssicherungskonzept. Die Verwaltungskosten werden aus den Erträgen der Steuer gedeckt.
- Die Erträge dienen ab 2032 vorrangig dem Ersatz der Konsolidierung aus der Maßnahme 3-500001 „Wegfall Begegnungs- und Beratungszentren“ (rund 1,75 Mio. € jährlich) sowie dem Teil der jährlichen Anpassung der Förderung der Begegnungs- und Beratungszentren, der nicht anderweitig gedeckt ist (Antrag im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.11.2026). Die übrigen Erträge dienen der Haushaltskonsolidierung.
- Die Verwaltung informiert die betroffenen Betriebe rechtzeitig vor Inkrafttreten und berät sie zur Umstellung auf Mehrweg.
Begründung
Einwegverpackungen aus dem Außer-Haus-Verkauf landen in Duisburg zu einem großen Teil in öffentlichen Papierkörben, auf Straßen und in Grünanlagen. Die Kosten für Sammlung und Reinigung trägt die Allgemeinheit. Eine Verpackungssteuer folgt dem Verursacherprinzip: Wer Einweg verkauft, beteiligt sich an den Folgekosten. Wer auf Mehrweg umstellt, zahlt nichts.
Die Steuer ist rechtlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer 2023 im Wesentlichen bestätigt, das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde dagegen zurückgewiesen. Der Landtag NRW hat am 08.05.2026 einen Antrag abgelehnt, Verpackungssteuern in Nordrhein-Westfalen zu verbieten. Die Kommunen in NRW können die Steuer also einführen. Weil sie in NRW bisher nicht erhoben wird, braucht die erste Satzung eine Genehmigung des Landes. Die Einführung zum 1.1.2028 lässt dafür ausreichend Zeit.
Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Steuer wirkt und Erträge bringt. Tübingen erhebt sie seit 2022 und nimmt bei rund 93.000 Einwohnerinnen und Einwohnern jährlich etwa 800.000 € bis 1 Mio. € ein. Die Zahl der Betriebe mit Mehrwegangeboten ist dort deutlich gestiegen. Konstanz erhebt die Steuer seit 2025. Freiburg erhebt sie seit 2026 und rechnet mit 2,2 Mio. € im ersten Jahr. Für Duisburg sind nach ersten Schätzungen 1 bis 3 Mio. € im Jahr zu erwarten, abzüglich der Verwaltungskosten.
Die Erträge sichern ab 2032 die Begegnungs- und Beratungszentren für ältere Menschen, deren Förderung nach dem Vorschlag der Verwaltung im Haushaltssicherungskonzept ab diesem Jahr wegfallen soll. Bis 2031 stärken die Erträge vollständig die Konsolidierung, danach der verbleibende Teil. So wird eine soziale Infrastruktur dauerhaft gesichert.
