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Anfragen/Anträge in den Ratsgremien

Zusammenarbeit der Stadt Duisburg mit Dienstleistern zur Erstellung von Reisefähigkeitsbegutachtungen für Flugabschiebungen

Die Ausländerbehörde Duisburg versuchte am 09.02.2026, einen suizidgefährdeten Mann aus der Psychiatrie in den Irak abzuschieben. Hinsichtlich des Gesundheitszustands des Betroffenen sah die Behörde keine Bedenken.

Wir möchten mehr über die Zusammenarbeit der Ausländerbehörde mit externen Dienstleistern erfahren, die vor Flugabschiebungen die sogenannte „Reisefähigkeit“ von Menschen für deren Abschiebungen attestieren.

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Stadt Duisburg mit externen medizinischen Gutachtern im Kontext von Abschiebungsverfahren, ergeben sich Fragen zu den Vertragsbeziehungen und Aufgaben der d.med works GmbH (auch bekannt unter behördenarzt.de) und weiterer Auftragnehmer. Die Erforderlichkeit zur Erstellung von sogenannten Reisefähigkeitsbegutachtungen für den Vollzug von Abschiebungen auf dem Luftwege (im Falle von der Ausländerbehörde bekannten medizinischen Diagnosen) ergibt sich Seitens der Bundespolizei aus der „Best Rück Luft“ Bestimmung. Wir bitten Sie um Auskunft zu nachfolgenden Punkten. Sollten einzelne Fragen nicht im öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet werden können, bitten wir entsprechend um Verschiebung in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

1. Vertragsbeziehungen und Kosten

a) Seit wann besteht eine Vertragsbeziehung zwischen der Stadt Duisburg oder ihren kommunalen Unternehmen mit der d.med works GmbH bzw. Unternehmen wie der Heinrich Sterthoff Verwaltungs GmbH oder der Uchtdorf Sterthoff Osten GmbH?


b) Welche Verträge wurden in dieser Zeit mit der d.med works GmbH oder assoziierten Unternehmen geschlossen, und welchen finanziellen Umfang hatten diese?

c) Gab es Ausschreibungsverfahren für diese Verträge, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die Auftragnehmer ausgewählt?

d) Gibt es oder gab es Geschäftsbeziehungen der Stadt Duisburg mit anderen Unternehmen oder Einzelpersonen bei der Erstellung von medizinischen Gutachten im Rahmen von Abschiebungsverfahren?

e) Wie viel bezahlt die Stadt Duisburg im Schnitt für eine Reisefähigkeitsbegutachtung? 


2. Aufgaben und Zuständigkeiten

a) Welche konkreten Aufgaben übernimmt die d.med works GmbH im Auftrag der Stadt Duisburg, insbesondere im Bereich der Erstellung medizinischer Gutachten für Abschiebungsverfahren? Auf Basis welcher Kriterien wird über die sogenannte Reisefähigkeit entschieden? Wer gibt diese (medizinischen) Kriterien vor?

b) Werden die Gutachten der d.med works GmbH (und anderer Vertragspartner) von der Stadt Duisburg oder anderen unabhängigen Stellen überprüft, und wenn ja, nach welchen Kriterien? 

c) Werden Begutachtungen auch durch das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg durchgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

d) Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, diese Begutachtungen durch das örtliche Gesundheitsamt durchführen zu lassen? Falls keine, weshalb nicht. 


3. Transparenz und Qualitätssicherung

a) Wie viele Gutachten hat die d.med works GmbH für die Stadt Duisburg erstellt, und wie viele davon wurden in Abschiebungsverfahren verwendet?

b) Wie wird sichergestellt, dass die Gutachten der d.med works GmbH unabhängig, transparent und unter Einhaltung medizinischer sowie ethischer Standards erstellt werden? Gibt es fachliche Qualitätskontrollen dieser Gutachten? 

c) Ist sichergestellt, dass ausschließlich Fachärzt:innen für entsprechende Gutachten herangezogen werden? 

d) Sprechen die Gutachter:innen der d.med works GmbH persönlich mit den Betroffenen oder erfolgen die Einschätzungen auf Aktenlage? Wie wird im Bedarfsfalle die Sprachmittlung gewährleistet?

e) Liegen Informationen über die durchschnittliche Länge der Begutachtungen vor? Wie häufig wird begutachteten Personen keine Reisefähigkeit („fit-for-flight“) attestiert?

f) Gibt es Beschwerden oder rechtliche Bedenken gegen die Gutachten der d.med works GmbH, und wie wird damit umgegangen?

 

4. Datenschutz und Rechte der Betroffenen

a) Wie wird der Datenschutz der Betroffenen gewährleistet, deren medizinische Daten an die d.med works GmbH weitergegeben werden? Welche medizinischen Daten der Betroffenen werden im Rahmen der Beauftragung von externen Dienstleistern durch die Ausländerbehörde an die d.med GmbH (oder andere Dienstleister) weitergegeben? 

b) Haben Betroffene das Recht, die Weitergabe ihrer Daten an die d.med works GmbH abzulehnen oder Einsicht in die Gutachten zu erhalten? 

c) Dürfen Menschen zum Zwecke der Abschiebung auch gegen ihren Willen untersucht werden?

d) Dürfen die Gutachten zur Reisefähigkeit gegen den Willen der Betroffenen an die zuständige Ausländerbehörde und an die Bundespolizei weitergeleitet werden?

 

Gezeichnet, am 20.02.2026

Barbara Laakmann


Antwort der Verwaltung (PDF)

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