Inhaltliche Beschlüsse
der letzten Kreisparteitage von Die Linke Duisburg
Digitale Souveränität durch Priorisierung freier Software
Der Kreisparteitag beschließt folgende Grundsätze für die Auswahl, Nutzung und Beschaffung von Software in der Parteiarbeit.
Kurz gesagt
- Freie Software hat Vorrang, wenn sie die Aufgabe erfüllt.
- Wenn das nicht möglich ist: geprüfte, datenschutzfreundliche Software.
- Software unter Gesetzen wie dem US CLOUD Act ist nur die letzte Wahl.
- Parteieigene Systeme sollen so ausgestattet sein, dass alle Mitglieder mit ihren privaten Geräten unabhängig vom Betriebssystem mitarbeiten können.
- Messenger: Datenschutz und Datensparsamkeit haben hohe Priorität, KI-Funktionen deaktivieren.
- Soziale Netzwerke: Alles so behandeln, als könnte es öffentlich sein.
- Umsetzung durch die Gliederungen, unterstützt und koordiniert durch den Kreisvorstand, mit regelmäßiger Neubewertung.
Grundsatz
Die Partei strebt digitale Souveränität an. Das bedeutet: Wir wollen selbst bestimmen können,
- wie unsere Daten verarbeitet werden,
- wer Zugriff auf sie hat,
- und von welchen Unternehmen oder Staaten wir abhängig sind.
Freie Software ist dafür das wichtigste Werkzeug, weil sie überprüfbar, anpassbar und unabhängig von einzelnen Konzernen ist.
1. Priorisierung von Software (1. - 3. Wahl)
Bei der Auswahl von Software gilt folgende Rangfolge. Software höherer Priorität ist immer vorzuziehen, sofern mit ihr die gleichen Ergebnisse erzielt werden können.
1. Wahl – Freie Software (höchste Priorität)
Bevorzugt wird freie und quelloffene Software, die
- ohne Lizenzkosten auf beliebig vielen Geräten genutzt werden kann,
- plattformunabhängig nutzbar ist,
- auf freien Betriebssystemen (insbesondere Linux) uneingeschränkt läuft,
- keine Bindung an einzelne Hersteller oder Ökosysteme erzwingt,
- an unterschiedliche Arbeitsweisen angepasst werden kann,
- volle Kontrolle über gespeicherte Daten ermöglicht,
- bei Webanwendungen bevorzugt auf Servern betrieben wird, die von der Partei, egal auf welcher Ebene, selbst kontrolliert werden, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
Dass sich Mitglieder zunächst an eine neue Arbeitsweise gewöhnen müssen, ist kein Grund, die grundsätzliche Eignung freier Software infrage zu stellen.
2. Wahl – Geprüfte, nicht-freie Software (mittlere Priorität). Ist keine geeignete Software der 1. Wahl verfügbar, kann Software eingesetzt werden, die:
- plattformunabhängig nutzbar ist,
- auf freien Betriebssystemen ohne Einschränkungen läuft,
- unter überprüfbaren Datenschutzbedingungen betrieben wird,
- deren Datenübertragungen nachvollziehbar sind und auf das notwendige Maß begrenzt werden können.
Bei extern betriebenen Webanwendungen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Speicherung und Verarbeitung von Daten nur eingeschränkt überprüfbar ist. Diese Software darf nur eingesetzt werden, wenn zuvor geprüft wurde, ob nicht doch eine Lösung der 1. Wahl geeignet ist.
3. Wahl – Nicht bevorzugte Software (niedrigste Priorität)
Software, die die Kriterien der 1. oder 2. Wahl nicht erfüllt, insbesondere wenn sie der Kontrolle durch ausländische Staaten unterliegt, deren Gesetze den Grundsätzen des Datenschutzes widersprechen, kann nur eingesetzt werden, wenn:
- sie plattformunabhängig nutzbar ist,
- sie auf freien Betriebssystemen ohne Einschränkungen läuft,
- keine geeignete Software höherer Priorität verfügbar ist,
- und die übrigen Grundsätze dieses Beschlusses eingehalten werden
2. Nutzung auf parteieigenen Systemen
Parteieigene Computer und Systeme sollen vorrangig mit Software der 1. Wahl ausgestattet werden.
Software mit gleicher Funktion soll nicht parallel beschafft oder bezahlt werden, wenn bereits geeignete Lösungen vorhanden sind.
Programme dürfen auch auf nicht-freien Betriebssystemen verfügbar sein – dies ist ausdrücklich zulässig und erwünscht. Entscheidend ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit auf freien Betriebssystemen.
3. Private Geräte
Private Computer oder Handys sind von diesem Beschluss grundsätzlich nicht betroffen.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich lediglich dort, wo private Geräte zur Teilnahme an gemeinsam genutzten Kommunikationsmitteln (z.B. Messengern) verwendet werden, deren Auswahl und Nutzung durch diesen Beschluss geregelt ist.
Wer private Geräte für gemeinsame Parteiarbeit nutzt, achtet darauf dass gemeinsam genutzte Dateien und Inhalte auf parteieigenen Systemen ohne besondere Hürden geöffnet und weiterbearbeitet werden können.
Dazu sollen offene oder allgemein verbreitete Dateiformate verwendet werden, die von freier Software zuverlässig unterstützt werden.
4. Vermeidung von Doppelstrukturen
Bei der Softwarebeschaffung ist darauf zu achten, dass keine parallelen Programme mit gleicher Funktion beschafft oder bezahlt werden, wenn bereits geeignete Lösungen existieren.
Bestehende Verträge mit Anbietern, deren Software diese Kriterien nicht erfüllt, sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt – insbesondere bei Ablauf von Vertragsbindungen – überprüft und nach Möglichkeit ersetzt werden.
5. Fachliche Prüfung und Unterstützung
Bei der Auswahl oder Beschaffung von Software ist vorhandenes Fachwissen von Mitgliedern zu nutzen.
Insbesondere wenn Software der 2. oder 3. Wahl eingesetzt werden soll, ist fachliche Unterstützung einzubeziehen, um zu prüfen, ob nicht doch eine geeignete Lösung der 1. Wahl verfügbar ist.
Kann eine Gliederung diese Prüfung nicht selbst leisten, wendet sie sich an den Kreisvorstand. Dieser unterstützt bei der Einbindung vorhandenen Fachwissens aus der Mitgliedschaft, indem er gezielt Mitglieder mit entsprechender Expertise anfragt (z.B. aus dem Bereich Systemadministration oder IT).
6. Regelmäßige Neubewertung
Spätestens alle zwei Kalenderjahre sowie bei Ablauf von Vertragsbindungen ist zu prüfen, ob eingesetzte Software durch eine Lösung höherer Priorität ersetzt werden kann.
In Wahlkampfzeiten kann eine Umstellung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt verschoben werden.
7. Messenger
Messenger dienen der direkten Kommunikation mit Mitgliedern und sind besonders sensibel. Daher gilt: Datenschutz und Datensparsamkeit haben hier hohe Priorität. In Messengern integrierte KI-Funktionen sind nach Möglichkeit zu deaktivieren, um eine Weitergabe von Kommunikationsdaten an KI-Systeme zu verhindern.
Diese Kriterien gelten insbesondere bei der nächsten Neubewertung oder Auswahl eines Messengers. Bestehende Strukturen müssen nicht sofort aufgegeben werden.
8. Soziale Netzwerke
Bei sozialen Netzwerken gilt:
- Sie müssen in der EU verfügbar sein.
- Alles, was dort veröffentlicht oder in privaten Nachrichten geschrieben wird, ist so zu wählen, dass es auch öffentlich sein könnte.
Vertrauliche oder personenbezogene Daten gehören dort grundsätzlich nicht hin.
9. Künstliche Intelligenz (KI)
Der Einsatz von KI-Systemen ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Er soll in einem gesonderten Antrag politisch und inhaltlich geregelt werden.
10. Ratsfraktion
Die Ratsfraktion ist rechtlich unabhängig. Sie wird jedoch gebeten, die Grundsätze dieses Beschlusses – insbesondere zu Datenschutz, Datensouveränität und freier Software – bei eigenen Entscheidungen zu berücksichtigen.
11. Umsetzung
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt durch die jeweiligen Gliederungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Budgets.
Der Kreisvorstand unterstützt die Umsetzung, sorgt für Koordination und stellt die regelmäßige Neubewertung sicher.
